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Umsetzung der IVHB ins kantonale Recht: Baugesetznachtrag an Kantonsrat verabschiedet

20. Februar 2014
Am 29. Juli 2012 hat der Kantonsrat den Beitritt Obwaldens zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB) beschlossen. Das Konkordat definiert rund 30 Baubegriffe und Messweisen. Die Bestimmungen der IVHB sind nicht direkt anwendbar und müssen ins kantonale Recht überführt werden.

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