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Kantonales Ausländerrecht wird angepasst

6. März 2015
Auf Bundesebene wurden die Bestimmungen betreffend Erteilung der Niederlassungsbewilligung für anerkannte Flüchtlinge geändert. Da die Gemeinden die Sozialhilfe- und Integrationskosten für diese Personen tragen, ist das kantonale Recht daran anzupassen. Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum kantonalen Ausländerrecht mit Bericht zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.

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