Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem: Stellungnahme
Der Verfassungsartikel soll die Grundlage für eine plangemässe Reduktion und Abschaffung der Förderinstrumente, die Einführung einer reinen Lenkungsabgabe mit voller Rückverteilung und ohne neue Teilzweckbindungen des Ertrags schaffen. Es braucht jedoch eine schrittweise und pragmatische Umsetzung auf der Gesetzesebene, betont der Regierungsrat. Auf eine Belastung der Treibstoffe und des Stroms soll vorerst verzichtet werden. Zudem muss den direkten und indirekten Effekten einer Lenkungsabgabe auf andere Abgaben, namentlich die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Mineralölsteuer, zwingend Rechnung getragen werden. Für die Rückverteilung der Einnahmen der Lenkungsabgabe sollten die bisherigen Kanäle beibehalten bleiben.
Mit dieser Haltung schliesst sich der Regierungsrat der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) an.