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Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem: Stellungnahme

11. Juni 2015
Der Regierungsrat begrüsst den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem im Bereich der Energie- und Klimapolitik. Er schliesst sich der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) an.
Zur effizienten Umsetzung von klima- und energiepolitischen Zielen sind marktwirtschaftliche Lenkungssysteme sinnvoll und notwendig. Bereits in der Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 hat sich der Regierungsrat deshalb für die Ablösung der aufwändigen Fördersysteme durch ein Lenkungssystem ausgesprochen. Er begrüsst deshalb ausdrücklich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Lenkungsabgabe, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement sowie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festhält.

Der Verfassungsartikel soll die Grundlage für eine plangemässe Reduktion und Abschaffung der Förderinstrumente, die Einführung einer reinen Lenkungsabgabe mit voller Rückverteilung und ohne neue Teilzweckbindungen des Ertrags schaffen. Es braucht jedoch eine schrittweise und pragmatische Umsetzung auf der Gesetzesebene, betont der Regierungsrat. Auf eine Belastung der Treibstoffe und des Stroms soll vorerst verzichtet werden. Zudem muss den direkten und indirekten Effekten einer Lenkungsabgabe auf andere Abgaben, namentlich die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Mineralölsteuer, zwingend Rechnung getragen werden. Für die Rückverteilung der Einnahmen der Lenkungsabgabe sollten die bisherigen Kanäle beibehalten bleiben.

Mit dieser Haltung schliesst sich der Regierungsrat der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) an.

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