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Referendum gegen den Nachtrag zur Jagdverordnung

11. Juni 2015
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der Einreichung eines Referendumsbegehrens gegen den vom Kantonsrat am 23. April 2015 erlassenen Nachtrag zur Jagdverordnung.
Das am 1. Juni 2015 von einem Stimmberechtigen aus Alpnach eingereichte Referendumsbegehren ist von rund 140 Personen unterzeichnet. Die Beglaubigungen der Unterschriften stehen zurzeit noch aus. Beim fakultativen Gesetzesreferendum beträgt das verfassungsmässige Quorum 100 gültige Unterschriften.

Der Kantonsrat hat den Nachtrag zur Jagdverordnung am 23. April 2015 ohne Gegenstimme (bei 1 Enthaltung) verabschiedet. Hauptinhalte des Nachtrags sind Anpassungen ans Bundesrecht sowie Klärungen und Vereinfachung des Vollzugs.
Die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren wird vom Regierungsrat auf den 18. Oktober 2015 in Aussicht genommen.

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