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Regierungsrat verabschiedet Kulturgesetz an Kantonsrat

17. August 2015
Mit dem neuen Kulturgesetz (KuG) werden die verschiedenen Kulturbereiche (Kulturförderung, Denkmalpflege/Archäologie, Kulturgüterschutz, Bibliotheken) in einem Erlass formell verankert. In einer zweiten Vernehmlassungsrunde sind die vorgesehenen Aufgaben der Gemeinden in der Kulturförderung sowie ein eigener Gesetzesartikel für das historische Museum grundsätzlich begrüsst worden.
Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat die Schaffung eines Kulturgesetzes (KuG) vor. Er ist überzeugt, damit den Kulturbereich kohärent und zeitgemäss regeln zu können. Im Vordergrund stehen sowohl formale und rechtliche als auch – namentlich im Bereich der Kulturförderung - inhaltliche Aspekte.

Neuregelung für Kulturförderung und -institutionen
Die Kulturverordnung stammt aus dem Jahr 1985 und weist grundlegenden Reformbedarf auf. Die Bereiche Kulturförderung und Kulturinstitutionen sollen im KuG neu geregelt werden. Die übrigen Bereiche (Denkmalpflege/Archäologie, Kulturgüterschutz, Bibliotheken) werden inhaltlich unverändert ins KuG überführt. Gemäss der Kantonsverfassung ist die Kulturförderung eine Aufgabe des Kantons und der Einwohnergemeinden. Dieser Grundsatz wird im neuen KuG gesetzlich verankert. Gesetzlich geregelt werden zudem die Kantonsbeiträge an Kulturinstitutionen, die für den Kanton von Bedeutung sind. Schliesslich enthält das neue KuG eine Regelung der Kantonsbeiträge an Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung anderer Kantone. In der Praxis löst das KuG weder neue Aufgaben noch wesentliche Mehrkosten aus.

Neuer Artikel zum Historischen Museum
Mit dem neuen KuG erhält der Kanton den Auftrag, für den Erhalt eines Historischen Museums zu sorgen. Es ist jedoch die Absicht des Regierungsrats, die Führung des Museums wie bisher mit Leistungsvereinbarung an Dritte zu delegieren. Das Historische Museum wird seit dessen Gründung vom Historischen Verein Obwalden geführt. Der Kanton könnte aber, sollte sich dereinst kein Träger finden, das Historische Museum selber führen.

Ergebnisse zweite Vernehmlassungsrunde
Der neue Artikel zum Historischen Museum sowie die vorgesehenen Aufgaben der Gemeinden in der Kulturförderung wurden von Mitte Januar bis Mitte April 2015 einem zweiten Vernehmlassungsverfahren unterzogen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die vorgenommenen Änderungen grundsätzlich begrüsst werden.

Beratung im Kantonsrat
Die parlamentarische Beratung des neuen Kulturgesetzes ist für die Kantonsratssitzung vom 22. Oktober 2015 vorgesehen.

Zugehörige Objekte

Name
15_33_MM_RR_Verabschiedung_Kulturgesetz.pdf Download 0 15_33_MM_RR_Verabschiedung_Kulturgesetz.pdf
Botschaft_Kulturgesetz.pdf Download 1 Botschaft_Kulturgesetz.pdf
Synopse_Kulturgesetz.pdf Download 2 Synopse_Kulturgesetz.pdf
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