Öffentliche Planauflage des Richtplans Wanderwegnetz
Regierung verabschiedet Richtplan-Entwurf zuhanden der öffentlichen
Planauflage
In Abstimmung mit den Gemeinden, dem Verein Obwaldner Wanderwege sowie weiteren betroffenen Organisationen hat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement den geltenden Richtplan auf Änderungsbedarf überprüft und einen aktualisierten Entwurf erarbeitet. Der Regierungsrat hat diesen nun gesichtet und zuhanden der öffentlichen Planauflage verabschiedet. Die Auflagefrist dauert 90 Tage und erfolgt ab Oktober 2015. Jedermann kann schriftlich Einwendungen erheben.
Definitive Genehmigung erfolgt durch Kantonsrat
Unter Einbezug der Einwendungen aus der öffentlichen Planauflage wird der definitive Richtplan für das Wanderwegnetz erarbeitet und anschliessend vom Regierungsrat erlassen. Abschliessend ist der behördenverbindliche Richtplan im Herbst 2016 durch den Kantonsrat zu genehmigen.
Der überarbeitete Richtplan Wanderwegnetz liegt vom 16. Oktober 2015 bis 29. Januar 2016 beim Bau- und Raumentwicklungsdepartment, Flüelistrasse 3, Sarnen, auf.
Auf der Webseite des Kantons wird die Öffentlichkeit zweckmässig über den Richtplanentwurf informiert:
Planauflage Entwurf Richtplan für das Wanderwegnetz
Zugehörige Objekte
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15-47_MM_RR_Richtplan_Wanderwegnetz_Planauflage.pdf | Download | 0 | 15-47_MM_RR_Richtplan_Wanderwegnetz_Planauflage.pdf |