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Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung: Stellungnahme des Regierungsrats

16. November 2015
Der Regierungsrat unterstützt die Vorschläge des Bundes zur Umsetzung des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), wie der in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) festhält.
Anlass der vorliegenden Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) ist die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), die am 14. Juni 2015 in der Volksabstimmung angenommen wurde. Die heutige Empfangsgebühr soll durch eine Radio- und Fernsehabgabe abgelöst werden. Diese wird künftig geräteunabhängig erhoben. Eine noch zu bestimmende Stelle soll die Haushaltabgabe erheben, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Unternehmensabgabe.

Gegenstand der RTVV-Teilrevision ist insbesondere die Regelung dieses Systemwechsels von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur allgemeinen Haushalt- und Unternehmensabgabe.

In seiner Stellungnahme fordert der Regierungsrat, dass der anstehende Systemwechsel möglichst kosteneffizient und bürgerfreundlich vorgenommen wird. Deshalb sind dannzumal die definitiven Tarife der Haushalt- und Unternehmensabgabe möglichst tief respektive des Umsatz-Freibetrags bei der Unternehmensabgabe möglichst hoch anzusetzen.

Die Inkassostelle für die Erhebung der Haushaltabgabe soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt werden. Die Lieferung der Daten der betroffenen Haushalte soll den Kantonen delegiert werden. Auch hier verlangt der Kanton ein möglichst effizientes und kostengünstiges Vorgehen.

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15-61_MM_RR_Stn_RTVV.pdf Download 0 15-61_MM_RR_Stn_RTVV.pdf
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