Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung: Stellungnahme des Regierungsrats
Gegenstand der RTVV-Teilrevision ist insbesondere die Regelung dieses Systemwechsels von der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur allgemeinen Haushalt- und Unternehmensabgabe.
In seiner Stellungnahme fordert der Regierungsrat, dass der anstehende Systemwechsel möglichst kosteneffizient und bürgerfreundlich vorgenommen wird. Deshalb sind dannzumal die definitiven Tarife der Haushalt- und Unternehmensabgabe möglichst tief respektive des Umsatz-Freibetrags bei der Unternehmensabgabe möglichst hoch anzusetzen.
Die Inkassostelle für die Erhebung der Haushaltabgabe soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt werden. Die Lieferung der Daten der betroffenen Haushalte soll den Kantonen delegiert werden. Auch hier verlangt der Kanton ein möglichst effizientes und kostengünstiges Vorgehen.
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Zugehörige Objekte
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