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Electronic Monitoring: Obwalden und Basel-Landschaft haben Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen

9. Dezember 2015
Der Kanton Obwalden hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Verwaltungsvereinbarung zum Einkauf von Dienstleistungen im Bereich Electronic Monitoring abgeschlossen.
Bei Electronic Monitoring (EM) handelt es sich um einen elektronisch überwachten und sozial begleiteten Vollzug. Die verurteilte Person trägt eine elektronische Fussfessel. Diese ist mit einem Sender ausgestattet, der mit einem stationären Empfänger per Telefon- oder per Mobilfunknetz mit der zuständigen, überwachenden Behörde verbunden ist.

Seit dem 1. Januar 2015 ist der Nachtrag zum Schweizerischen Strafgesetzbuch über das Tätigkeitsverbot sowie das Kontakt- und Rayonverbot in Kraft. Rayonverbote lassen sich praktisch nur durch den Einsatz von EM überwachen. Dieser Umstand erfordert die Einführung von EM im Kanton Obwalden. Hinzu kommt, dass ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft eines Kantons auch bei einer verurteilten Person mit Wohnsitz in einem anderen Kanton ein Rayonverbot aussprechen kann, was einen kantonsübergreifenden Einsatz von EM notwendig macht.

Electronic Monitoring ist gegenwärtig in sieben Kantonen (BE, BL, BS, GE, SO, TI und VD) im Einsatz, zudem gibt es ein Pilotprojekt im Kanton Zürich. Aufgrund der nötigen technischen Infrastruktur (technische Zentrale, Alarmbearbeitung / Überwachungszentrale) sind einzelkantonale Lösungen nicht sinnvoll. Eine gesamtschweizerische Plattform wird derzeit erarbeitet. Sie steht allerdings nicht vor 2020 zur Verfügung. Der Kanton Obwalden hat deshalb mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

EM-Settings bestehen aus der technischen Überwachung einerseits und der Begleitung und Betreuung anderseits. Die Begleitung und Betreuung erfolgt im Kanton Obwalden durch die entsprechenden Stellen im Kanton Obwalden (z.B. die Bewährungshilfe). Die technische Infrastruktur wird durch den Kanton Basel-Landschaft bereitgestellt, das heisst, er betreut die Systemmeldungen und informiert den Kanton Obwalden über allfällige Vorkommnisse. Die Zuständigkeit für den Vollzug bleibt stets beim Kanton Obwalden.

Für den Kanton Obwalden wird im Bereich EM schätzungsweise von einem bis drei Fällen pro Jahr ausgegangen. Die Verwaltungsvereinbarung gilt bis Ende 2016. Per Mitte 2016 besprechen die Parteien die weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf die mögliche Einführung von EM als Vollzugsform im Strafgesetzbuch per 1. Januar 2017.

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15-64_MM_RR_Vereinbarung_Electronic_Monitoring.pdf Download 0 15-64_MM_RR_Vereinbarung_Electronic_Monitoring.pdf
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