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Regierungsrat verabschiedet Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern an Kantonsrat

18. Januar 2016
Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine Anpassung des bestehenden Anreiz-Systems für die Förderung energieeffizienter Fahrzeuge. Sie soll dem Kanton Mehreinnahmen von rund 500 000 Franken pro Jahr einbringen. An der ökologischen Zielsetzung des Gesetzes wird festgehalten.
Per 1. Januar 2009 hat der Kanton Obwalden mittels eines Bonus-Malus-Systems Anreize zum Kauf energieeffizienter Autos geschaffen. Gemäss dem Gesetz über die Strassenverkehrssteuern werden seither energieeffiziente Personenwagen steuerlich entlastet (Bonus) und energieineffiziente Fahrzeuge zusätzlich belastet (Malus). Das System hat sich bewährt. Die Zahl der energieeffizienten Fahrzeuge steigt seit 2011 kontinuierlich an.

Besonders energieeffiziente Personenwagen werden seit dem 1. Januar 2015 zusätzlich steuerlich entlastet, da das Rabattmodell nicht wie vorgesehen ertragsneutral ausgefallen ist. Im Zusammenhang mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) hat der Regierungsrat dieses Prinzip der Kostenneutralität überdacht. An der grundsätzlichen Zielsetzung der Förderung von energieeffizienten Personenwagen will der Regierungsrat festhalten. Hingegen soll der Mehrertrag aus dem Bonus-Malus-System neu zur Entlastung des Staatshaushalts eingesetzt werden können.

Im Rahmen einer Revision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat folglich eine moderate Anpassung des Bonus-Malus-Systems. Besonders energieeffiziente Fahrzeuge der Kategorie A sollen künftig drei Jahre zu 100 Prozent von der Steuer befreit werden, Fahrzeuge der Kategorie B zwei Jahre zu 50 Prozent. Der Malus für besonders energieineffiziente Fahrzeuge soll hingegen etwas erhöht werden.
Gemäss den vorliegenden Berechnungen führt diese Anpassung zu einem Mehrertrag von rund 500 000 Franken pro Jahr.

Die Behandlung der Vorlage ist für die Kantonsratssitzung vom 10. März 2016 vorgesehen.
Geschäftsunterlagen:
www.ow.ch -> Behörden -> Kantonsrat -> Geschäfte -> Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern

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16-04_MM_RR_Strassenverkehrssteuern.pdf Download 0 16-04_MM_RR_Strassenverkehrssteuern.pdf
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