Revision der Verordnung über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung: Stellungnahme des Regierungsrats
Der Kanton Obwalden schliesst sich grundsätzlich der Stellungnahme der BPUK an und begrüsst, dass die Weiterbearbeitung auf die raumplanerischen Interessenabwägung abgestimmt werden soll.
Der Kanton Obwalden hat keine Einwände gegen die Anpassungen folgender Verordnungen und deren Anhänge:
– Auenverordnung
– Hochmoorverordnung
– Moorlandschaftsverordnung.
Der Kanton Obwalden kann sich jedoch nicht einverstanden erklären mit den Anpassungen der Flachmoorverordnung. Hier haben die neuen Objekte und die Perimeteränderungen massive Auswir-kungen auf bestehende – durch den Kantonsrat genehmigte und vom BAFU im Voraus gewürdigte – rechtskräftige Schutz- und Nutzungsplanungen. Die Anpassungen hätten neue Verfahren zur Folge.
Zudem sind die vorgeschlagenen Perimeter für das Amphibienlaichgebiet Lungerer See Nordende sowie die Trockenwiesen und -weidenobjekte Nr. 4003, 4064 und 4097 gemäss Raster anzupassen.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats