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Gesamterneuerungswahlen Gerichte: Regierungsrat bestätigt stille Wahl

28. Januar 2016
Der Regierungsrat erklärt die Mitglieder des Obergerichts und des Kantonsgerichts für die Amtsdauer 2016 bis 2020 sowie deren Präsidien als in stiller Wahl gewählt. Es lagen so viele Kandidaturen vor, wie Sitze zu vergeben waren.
Im Zuge der Gesamterneuerungswahlen der Gerichte für die Amtsdauer 2016 bis 2020 sind bei der Staatskanzlei für die Wahl der 16 Mitglieder des Obergerichts, der acht Mitglieder des Kantonsgerichts sowie für die zwei Präsidien des Obergerichts und drei Präsidien des Kantonsgerichts fristgerecht genau so viele Wahlvorschläge eingereicht worden, wie Behördenmitglieder zu wählen sind. Rückzüge von Wahlvorschlägen sind bis zur gesetzten Frist vom 20. Januar 2016, 17.00 Uhr, keine eingetroffen.

Anlässlich seiner Sitzung vom 26. Januar 2016 hat der Regierungsrat deshalb die Wahlvorschläge auf die gesetzlichen Erfordernisse und auf die Gültigkeit der Unterschriften hin geprüft und die gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsdauer 2016 bis 2020 als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Diese Beschlüsse des Regierungsrats werden im Amtsblatt Nr. 4 vom 28. Januar 2016 unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit veröffentlicht (siehe Beilagen).

Die Kantonsratspräsidentin vereidigt die Gerichtspräsidentin und die Gerichtspräsidenten sowie die Richterinnen und Richtern am Freitag, 24. Juni 2016 vor Beginn des Amtsjahres in einer besonderen Zeremonie.

Die Amtsdauer 2016 bis 2020 beginnt damit am 1. Juli 2016.

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