Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Stellungnahme des Regierungsrats
In seiner Stellungnahme unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der vorliegenden Änderung. Dank der Anstossfinanzierung des Bundes haben der Kanton und die Obwaldner Gemeinden in den vergangenen Jahren das bestehende Angebot im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen können. Für den Regierungsrat ist es jedoch wichtig, dass die laufenden Anstossfinanzierungen aufgrund der neuen Finanzhilfen nicht reduziert werden.
Die im Gesetz vorgesehenen Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen werden vom Regierungsrat begrüsst. Um die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie langfristig zu sichern, spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass sie nicht nur als Anstossfinanzierung, sondern als Verbundaufgabe zwischen Kanton und Bund über die gesamte Laufzeit erfolgen, ähnlich der Systematik bei der Prämienverbilligung.
Ebenso begrüsst der Regierungsrat die neu vorgesehenen Finanzhilfen für Projekte im schulergänzenden Bereich. Hier bestehen heute Lücken, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschränken. Zusätzliche Finanzhilfen des Bundes können den Aufbau und den Betrieb entsprechender Strukturen unterstützen, das Risiko für die Träger verkleinern sowie Kanton und Gemeinden insgesamt entlasten.
Link: Stellungnahme des Regierungsrats
Zugehörige Objekte
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16-10_MM_RR_Stn_Familienerganzende_Kinderbetreuung.pdf | Download | 0 | 16-10_MM_RR_Stn_Familienerganzende_Kinderbetreuung.pdf |