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Änderung Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau: Stellungnahme des Regierungsrats

2. März 2016
Der Regierungsrat lehnt den Vorschlag des Bundes ab, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber per Gesetz zur Durchführung von Lohnanalysen zu verpflichten. In seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement spricht er sich stattdessen für verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus.
Anlass für die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau ist der Umstand, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz der Lohngleichheit von Frau und Mann (Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit) auch dreissig Jahre nach dessen Verankerung in der Bundesverfassung noch immer nicht umgesetzt ist. Zur Verwirklichung der Lohngleichheit schlägt der Bund zusätzliche Massnahmen vor. So sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen. Diese Lohnanalysen sollen durch unabhängige Kontrollstellen überwacht und die Ergebnisse veröffentlicht werden.

Der Regierungsrat unterstützt den Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann für gleichwertige Arbeit. Ebenso befürwortet er das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts im Erwerbsleben. Staatlich verordnete Lohnkontrollen lehnt der Regierungsrat jedoch ab. Sie führen zu einem weiteren Ausbau der Bürokratie bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und stellen einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eigenverantwortliche Lohnpolitik dar.

Von verordneten Lohnkontrollen erwartet der Regierungsrat keinen zusätzlichen Mehrwert. Er plädiert stattdessen dafür, den Fokus auf die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu richten. Damit lassen sich Karriereunterbrüche reduzieren, welche sich negativ auf die Lohngleichheit auswirken können.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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