Kopfzeile

Inhalt

Evaluation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu einem späteren Zeitpunkt

9. März 2016
Die Evaluation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) soll erfolgen, sobald zuverlässige Informationen über die Entwicklung der übergeordneten Bundesgesetzgebung sowie gesicherte Erkenntnisse über die Wirkung der kantonalen Massnahmen vorliegen. Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.
Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat ab diesem Zeitpunkt den operativen Betrieb aufgenommen. Gemäss der Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts hat der Regierungsrat nach mindestens drei, aber höchstens fünf Jahren nach Inkrafttreten der kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Der Bundesrat evaluiert gegenwärtig das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Ergebnisse sollen 2016 vorliegen und führen voraussichtlich zu einer Revision des Bundesrechts. Auf kantonaler Ebene sind die Strukturen der KESB im Jahr 2014 bereinigt worden. Aufgrund des kurzen Zeitraums liegen aktuell weder zuverlässige Informationen über die Entwicklung der übergeordneten Gesetzgebung noch gesicherte Erkenntnisse über die Wirkung der kantonalen Massnahmen vor. Der Regierungsrat beantragt deswegen eine Verschiebung der kantonalen Evaluation. Er berücksichtigt damit auch eine Anmerkung des Kantonsrats vom 3. Dezember 2015 zur Integrierten Aufgaben und Finanzplanung 2016 bis 2019.

Vernehmlassungsunterlagen:
www.ow.ch -> Aktuelles -> Vernehmlassungen -> Vernehmlassung Verordnung Einführung Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Zugehörige Objekte

Name
16-18_MM_RR_VL_Verordnung_KESR.pdf Download 0 16-18_MM_RR_VL_Verordnung_KESR.pdf
Auf Social Media teilen