Evaluation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu einem späteren Zeitpunkt
Der Bundesrat evaluiert gegenwärtig das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Ergebnisse sollen 2016 vorliegen und führen voraussichtlich zu einer Revision des Bundesrechts. Auf kantonaler Ebene sind die Strukturen der KESB im Jahr 2014 bereinigt worden. Aufgrund des kurzen Zeitraums liegen aktuell weder zuverlässige Informationen über die Entwicklung der übergeordneten Gesetzgebung noch gesicherte Erkenntnisse über die Wirkung der kantonalen Massnahmen vor. Der Regierungsrat beantragt deswegen eine Verschiebung der kantonalen Evaluation. Er berücksichtigt damit auch eine Anmerkung des Kantonsrats vom 3. Dezember 2015 zur Integrierten Aufgaben und Finanzplanung 2016 bis 2019.
Vernehmlassungsunterlagen:
www.ow.ch -> Aktuelles -> Vernehmlassungen -> Vernehmlassung Verordnung Einführung Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Zugehörige Objekte
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16-18_MM_RR_VL_Verordnung_KESR.pdf | Download | 0 | 16-18_MM_RR_VL_Verordnung_KESR.pdf |