Kopfzeile

Inhalt

Kantonsbibliothek erhält neue Gebührenordnung

2. Mai 2016
Der Regierungsrat gibt der Kantonsbibliothek eine neue Gebührenordnung. Diese nimmt die Tendenzen im Leseverhalten auf und sieht eine neue Gebühr für digitale Medien vor. Insgesamt werden die Gebühren leicht angehoben. Zudem wird der Begriff „Obwaldensia“ verankert.
Immer häufiger holen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Bücher und weitere Medien nicht mehr in der Bibliothek, sondern können digital herunterladen. Für die Obwaldnerinnen und Obwaldner steht hiefür die Digital Bibliothek Zentralschweiz (DiBiZentral) zur Verfügung. Der Regierungsrat will diesem Umstand Rechnung tragen und führt dafür eine neue Gebühr ein. Diese beträgt als Jahresgebühr Fr. 20.-. Sie wird allerdings nur für Erwachsene erhoben; für Kinder und Jugendliche wird weiterhin weder für die Ausleihe von physischen Medien (neu Fr. 30.- für Erwachsene, bisher Fr. 20.-) noch für die DiBiZentral eine Jahresgebühr erhoben. Ferner soll auch der interbibliothekarische Leihverkehr kostendeckend werden. Diese Gebühr wird von Fr. 10.- auf Fr. 12.- pro Medium angehoben.

Im Weiteren führt der Regierungsrat in den Ausführungsbestimmungen über die Kantonsbibliothek den neuen Begriff „Obwaldensia“ ein. Die Kantonsbibliothek hat die Aufgabe, Dokumente und Medien, die den Kanton Obwalden thematisieren und/oder von Obwaldnerinnen und Obwaldnern geschaffen werden, zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln. Diese Dokumente und Medien wurden bisher unter dem Begriff „Subsilvania“ (Unterwaldner Schrifttum) registriert; dieser Begriff stimmt mit der Praxis nicht überein, sammelt die Kantonsbibliothek doch lediglich Medien aus dem Kanton Obwalden.

Zugehörige Objekte

Name
16-36_MM_RR_Bibliotheksgebuhren.pdf Download 0 16-36_MM_RR_Bibliotheksgebuhren.pdf
Auf Social Media teilen