Projektorganisation zur Umsetzung der Bürgerrechtsgesetzgebung auf kantonaler Ebene verabschiedet
Die Kantone sind verpflichtet, auf diesen Zeitpunkt hin die Umsetzung ins kantonale Recht vorzubereiten. In Obwalden entsprechen sowohl das gültige Recht als auch die gängige Praxis im Wesentlichen bereits heute dem neuen Bundesrecht. Punktuell besteht Anpassungsbedarf bei den Verfahrensabläufen. Überprüft werden muss zudem die Anwendung des neuen Rechts in der Praxis, beispielsweise bei den eingesetzten Kommunikations- und Informationsgrundlagen, beim Inhalt der polizeilichen Führungsberichte oder bei der Gestaltung der Informationsveranstaltung für einbürgerungswillige Personen.
Der Regierungsrat hat dem Sicherheits- und Justizdepartement den Auftrag erteilt, die notwendigen Projekt- und Verfahrensschritte durchzuführen. Die Anpassungen werden voraussichtlich sämtliche Stufen der Gesetzgebung betreffen (Gesetz, Verordnung, Ausführungsbestimmungen). Entsprechend werden die Behörden und Fachstellen auf Stufe Kanton und Gemeinde angemessen in die Projektarbeit einbezogen. Gemäss der aktuellen Terminplanung soll der Kantonsrat die Vorlage im Frühjahr 2017 beraten.
Zugehörige Objekte
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16-37_MM_RR_Totalrevision_Burgerrechtsgesetzgebung_Projektauftrag.pdf | Download | 0 | 16-37_MM_RR_Totalrevision_Burgerrechtsgesetzgebung_Projektauftrag.pdf |