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Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz GIG

11. Mai 2016
Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz GlG
Finanzhilfen für Projekte, welche die Gleichstellung im Erwerbsleben fördern: Gesuche können von privaten oder öffentlichen nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.
Ab sofort können Gesuche um Finanzhilfen jährlich auf zwei Termine hin eingereicht werden: 31. Januar und 31. August.
  • nächster Eingabetermin für Gesuche ist der 31. August 2016.
Falls Sie an Informationen und Nachrichten zum Thema Finanzhilfen des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG interessiert sind, können Sie sich für den „Newsletter Finanzhilfen“ einschreiben: www.ebg.admin.ch > Dienstleistungen > Finanzhilfen > Finanzhilfen für allgemeine Förderprojekte > Gesuche einreichen.

Sämtliche Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

Zugehörige Objekte

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Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz.pdf Download 0 Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz.pdf
Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach Art. 14 GIG.pdf Download 1 Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach Art. 14 GIG.pdf
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