Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz GIG
Finanzhilfen für Projekte, welche die Gleichstellung im Erwerbsleben fördern: Gesuche können von privaten oder öffentlichen nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.
Ab sofort können Gesuche um Finanzhilfen jährlich auf zwei Termine hin eingereicht werden: 31. Januar und 31. August.
- nächster Eingabetermin für Gesuche ist der 31. August 2016.
Sämtliche Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:
Zugehörige Objekte
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Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz.pdf | Download | 0 | Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz.pdf |
Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach Art. 14 GIG.pdf | Download | 1 | Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach Art. 14 GIG.pdf |