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Überarbeitete Waldentwicklungsplanung liegt zur Mitwirkung auf

12. Mai 2016
Die Waldentwicklungsplanung in Obwalden wird derzeit aktualisiert. Der Entwurf des neuen Waldentwicklungsplans (WEP) liegt ab dem 13. Mai 2016 zur Mitwirkung auf. In Zukunft soll ein WEP das gesamte Kantonsgebiet abdecken und nicht wie bisher ein WEP pro Gemeinde. Davon verspricht sich der Kanton Vorteile bei der Nachhaltigkeitskontrolle der Waldbewirtschaftung sowie einen effizienteren Ressourceneinsatz.
Die Waldentwicklungsplanung zeigt die angestrebte Entwicklung für den Wald auf. Sie trägt den verschiedenen Waldfunktionen und Ansprüchen der Gesellschaft sowie den gesetzlichen und übergeordneten strategischen Vorgaben Rechnung. Weil die bisher geltenden gemeindeweisen Waldentwicklungsplanungen teilweise nicht mehr mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und den heutigen forstlichen Planungsanforderungen vereinbar sind, wurde 2013 die Erarbeitung eines neuen Waldentwicklungsplans in Auftrag gegeben. Dieser berücksichtigt die neue Schutzwaldausscheidung und kommt dem Richtplanauftrag nach, Wälder mit Erholungsfunktion zu bezeichnen. Neben den zuständigen Stellen in der kantonalen Verwaltung wurden auch direktbetroffene Kreise bei der Erarbeitung einbezogen.

Vereinheitlichung und Effizienzgewinn
Neu soll die Waldentwicklungsplanung in einem einheitlichen Dokument für den gesamten Kanton festgehalten werden und nicht mehr wie bis anhin für jede Gemeinde individuell. Diese Vereinheitlichung bringt eine vereinfachte Nachhaltigkeitskontrolle der Waldbewirtschaftung sowie einen effizienteren Ressourceneinsatz mit sich.

Vielfältige Waldfunktionen berücksichtigt
Rund 40 Prozent des Kantons Obwalden sind mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt wichtige Funktionen, sei es als Schutzwald, als Holzlieferant oder für die Förderung der Biodiversität. In den letzten Jahren stark zugenommen hat insbesondere auch die Rolle des Waldes als Erholungs- und Freizeitraum. All diese Funktionen und Entwicklungen wurden bei der Erstellung des neuen Waldentwicklungsplans berücksichtigt und sind darin eingeflossen.

Öffentliche Auflage zur Mitwirkung
Das Mitwirkungsexemplar der neuen Waldentwicklungsplanung samt Karte „Waldfunktionen“ liegt vom 13. Mai 2016 bis zum 13. Juli 2016 während den ordentlichen Bürozeiten bei allen Gemeindekanzleien im Kanton Obwalden sowie beim Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Amt für Wald und Landschaft, Flüelistrasse 3, Sarnen, zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Anregungen im Rahmen dieser Mitwirkung sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist, d.h. bis zum 13. Juli 2016, beim Amt für Wald und Landschaft, Flüelistrasse 3, 6061 Sarnen, E-Mail wald.landschaft@ow.ch, einzureichen.

Link: Öffentliche Mitwirkung neue Waldentwicklungsplanung Kanton Obwalden

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