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Der Regierungsrat hält an bewährter Beurteilungspraxis in Volksschule fest

18. Mai 2016
Mit einem Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule nimmt der Regierungsrat formelle Anpassungen vor, die aufgrund der Einführung des Lehrplans 21 notwendig geworden sind. An der bewährten Beurteilungspraxis, die seit dem Jahr 2005 gilt, wird festgehalten.
Der Regierungsrat hat den Lehrplan 21 bereits im vergangenen Herbst auf den 1. August 2017 in Kraft gesetzt. Eine Folgearbeit betrifft das Beurteilen in der Volksschule, respektive die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Der Nachtrag besteht fast ausschliesslich aus formellen Anpassungen bezüglich Terminologie, die sich aufgrund des Lehrplans 21 ergeben. So muss der zentrale Begriff der „Kompetenzen“ in die Ausführungsbestimmungen aufgenommen werden. Es werden neu fachliche und überfachliche Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind die Leistungen in den einzelnen Fächern gemäss Stundentafel. Die überfachlichen Kompetenzen sind personale, soziale und methodische Kompetenzen. Ferner werden auch einzelne Fächerbezeichnungen neu geregelt.

Ebenfalls neu festgelegt wird, welche Fächer der Orientierungsschule beim Übertritt in die Kantonsschule für die Berechnung des Durchschnitts einbezogen werden. Diese Regelung ist notwendig, da in der Primarschule und in der Orientierungsschule die Fachbereiche und die Fächer unterschiedlich definiert sind. Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Noten folgender Fächer einbezogen: Deutsch, Mathematik, Durchschnitt der beiden Fremdsprachen Französisch und Englisch, sowie der Durchschnitt der beiden Fächer Natur und Technik sowie Räume/Zeiten/Gesellschaften.

An der seit 2005 bewährten Beurteilungspraxis ändert sich nichts.

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16-39_MM_RR_Beurteilungspraxis_LP_21.pdf Download 0 16-39_MM_RR_Beurteilungspraxis_LP_21.pdf
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