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Provisorische Steuerrechnung 2016: Regelung Zwecksteuer Hochwasserschutz in der Gemeinde Sarnen

30. Mai 2016
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Obwalden erhalten in den kommenden Tagen die provisorische Steuerrechnung 2016. Ein Bestandteil ist die „Zwecksteuer Hochwasserschutz“. Sie wird sowohl auf Stufe Kanton als auch von der Gemeinde Sarnen erhoben. Der Einwohnergemeinderat Sarnen hat beschlossen, diese Zwecksteuer auf Stufe Gemeinde ab 2016 auszusetzen. Der entsprechende Rechnungsbetrag wird den Steuerzahlenden in der Gemeinde Sarnen in der definitiven Veranlagung automatisch gutgeschrieben.
Die Steuerverwaltung hat am Freitag, 27. Mai 2016 die provisorischen Steuerrechnungen 2016 für die Kantons- und Gemeindesteuern der Post übergeben. Aus Kostengründen werden die rund 26 000 Rechnungen mit B2-Post versandt, was der Post eine Zustellung innert zwei bis sechs Arbeitstagen erlaubt. Die Zahlungsfrist für die provisorischen Rechnungen 2016 läuft bis Ende November 2016. Die frühe Zustellung ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Obwalden die Steuern, oder einen Teil davon, frühzeitig zu bezahlen.

Vorjahresdaten bilden Basis der provisorischen Steuerrechnung
Der provisorischen Steuerrechnung liegen die Einkommens- und Vermögensfaktoren der Veranlagungsverfügung aus dem Vorjahr oder der bereits eingereichten Steuererklärung 2015 zugrunde. Falls die Zahlen 2016 stark von dieser Datenbasis abweichen, können die Steuerpflichtigen eine abgeänderte Rechnungsstellung verlangen. Mit der definitiven Veranlagung werden die provisorischen Steuerrechnungen ersetzt.

Regelung für Gemeinde Sarnen
Seit dem Vorjahr erheben der Kanton und die Gemeinde Sarnen eine Zwecksteuer zur Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal. Der Einwohnergemeinderat Sarnen hat mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2015 beschlossen, auf Stufe Gemeinde die Zwecksteuer von 0.1 Einheiten für den Hochwasserschutz ab dem Jahr 2016 auszusetzen. Der Beschluss wurde im Frühling 2016 rechtskräftig. Da die Steuerverwaltung zu diesem Zeitpunkt die Steuerperiode 2016 in der Veranlagungssoftware bereits konfiguriert hatte, basieren die nun versandten provisorischen Steuerrechnungen auf der Annahme, dass die Zwecksteuer Hochwasserschutz der Gemeinde Sarnen weitergeführt wird. Nach der Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen nimmt die Steuerverwaltung die definitive Veranlagung vor. Darin wird die Zwecksteuer Hochwasserschutz der Gemeinde Sarnen nicht mehr enthalten sein. Das heisst, der entsprechende Betrag wir den Steuerzahlenden in der Gemeinde Sarnen in der definitiven Veranlagung automatisch gutgeschrieben.

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