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Verordnung betreffend Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts: Verabschiedung an Kantonsrat

7. Juni 2016
Die Evaluation des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts soll durchgeführt werden, sobald zuverlässige Informationen über die Entwicklung der übergeordneten Bundesgesetzgebung sowie gesicherte Erkenntnisse über die Wirkung der kantonalen Massnahmen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch die Behördenabgeltung auf dem Niveau für das Jahr 2017 belassen werden. Die Vorlage des Regierungsrats hat in der Vernehmlassung breite Unterstützung gefunden.
Der Regierungsrat hat im März 2016 die Vernehmlassung zu einem Nachtrag zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts eröffnet. Er beantragt darin eine Verschiebung der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung.

Sämtliche Einwohnergemeinden sowie die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Nachtrag zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts geäussert.

Grossmehrheitlich sind sich die Vernehmlassungsteilnehmenden einig, dass gegenwärtig weder zuverlässige Informationen über die Entwicklung der übergeordneten Gesetzgebung noch gesicherte Erkenntnisse über die Wirkung der kantonalen Massnahmen bestehen. Eine Verschiebung der kantonalen Evaluation auf einen späteren Zeitpunkt sei daher nicht nur sachgerecht und effizient, sondern auch notwendig, wolle man mit der Evaluation tatsächlich die Wirkung des staatlichen Handelns erfassen und für die Zukunft steuern. Die SVP dagegen erachtet eine Berichterstattung an den Kantonsrat als nötig und richtig um den eingeschlagenen Weg auch künftig mittragen zu können.

Einhellig unterstützt wird der Vorschlag, an den für das Jahr 2017 festgelegten 0,055 Steuereinheiten für die Behördenabgeltung festzuhalten, bis die Evaluation durchgeführt ist. Die Kosten des Normalbetriebs könnten auf diese Weise abgegolten werden, womit bis auf Weiteres sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden eine angemessene Lösung gewährleistet bleibe.

Regierungsrat thematisiert Praxis der KESB in Interpellationsantwort
Die Praxis der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist in der Vernehmlassung verschiedentlich thematisiert worden. Die Fragen, Anliegen und Anregungen betreffen allerdings nicht die Verschiebung der Evaluation, sondern operative Themen und konkrete Fälle. In der Beantwortung der Interpellation der CSP vom 13. April 2016 „Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Obwalden (KESB OW) bei der Entbindung der Pflichten gemäss Art. 420 ZGB“ nimmt der Regierungsrat dazu ausführlich Stellung. Die Interpellationsantwort ist auf der Kantonswebseite abrufbar (Link siehe unten).

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16-42_MM_RR_Verordnung_KESR_an_KR.pdf Download 0 16-42_MM_RR_Verordnung_KESR_an_KR.pdf
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