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Vereidigung der kantonalen Gerichtsbehörden für die Amtsdauer 2016 bis 2020

24. Juni 2016
Am Freitag, 24. Juni 2016, 17.30 Uhr, hat im Kantonsratssaal des Rathauses in Sarnen die Vereidigung der Mitglieder der kantonalen Gerichtsbehörden für die Amtsdauer 2016 bis 2020 stattgefunden.

Die Mitglieder der kantonalen Gerichte sowie deren Präsidien legten vor der Kantonsratspräsidentin Ruth Koch-Niederberger den Amtseid ab. Nach einem Grusswort von Obergerichtspräsident Dr. Andreas Jenny folgte ein Gastreferat von Dr. Benjamin Brägger mit dem Titel „Der schweizerische Freiheitsentzug im Wandel der Zeit“.

Mit der Umsetzung der Justizreform (Evaluation der Justizreform) wurden das bisherige Verwaltungsgericht (neun Mitglieder/ein Präsidium) und das bisherige Obergericht (neun Mitglieder/ein Präsidium) in ein Gesamtgericht mit 16 Mitgliedern und zwei Gerichtspräsidien zusammengeführt. Das Kantonsgericht besteht neu aus acht Mitgliedern (bisher neun Mitglieder) und drei Präsidien.

Ebenfalls mit der Umsetzung der Justizreform (Evaluation der Justizreform) wurde das seit dem 1. Juli 2013 bestehende ausserordentliche Obergerichtspräsidium II in ein ordentliches Amt überführt. Der bisherige ausserordentliche Obergerichtspräsident II stellte sich anlässlich der Gesamterneuerungswahlen der Gerichte vom 28. Februar 2016 erstmals der Volkswahl.

Da innert der gesetzten Frist bei der Staatskanzlei für die Wahl der Mitglieder des Ober- und des Kantonsgerichts wie auch für die Präsidien des Ober- und des Kantonsgerichts genau so viele Wahlvorschläge eingereicht worden sind, als Mitglieder bzw. Präsidien zu wählen waren, erklärte der Regierungsrat die Mitglieder und Präsidien des Ober- und des Kantonsgerichts am 26. Januar 2016 als in stiller Wahl gewählt. Der Amtsantritt der vereidigten Gerichtsbehörden erfolgt am 1. Juli 2016.

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