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Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes: Vernehmlassungsverfahren

7. Juli 2016
Der Regierungsrat strukturiert den innerkantonalen Finanzausgleich neu. Ab 2017 soll eine bessere Annäherung der finanziellen Ressourcenausstattung auf Stufe Gemeinden stattfinden. Diese Annäherung wird dadurch erreicht, dass der Ressourcenausgleich künftig vollumfänglich durch die Gemeinden finanziert wird. Beibehalten wird der Lastenausgleich Bildung und neu eingeführt wird ein Strukturausgleich.
Der Regierungsrat hat im August 2015 das Finanzdepartement beauftragt, eine Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes vorzubereiten. Eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern aller sieben Gemeinden, analysierte in der Folge die bestehende Mechanik des innerkantonalen Finanzausgleichs und erarbeitete Verbesserungsvorschläge. Basierend auf diesen Überlegungen hat der Regierungsrat den vorliegenden Entwurf eines totalrevidierten Finanzausgleichsgesetzes zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Gemeinden finanzieren Ressourcenausgleich
Die Finanzierung des Ressourcenausgleichs soll künftig über die Einwohnergemeinden laufen. Heute leistet auch der Kanton einen entsprechenden Beitrag. Durch den neuen Ressourcenausgleich wird die Steuerdisparität zwischen den Obwaldner Gemeinden tief gehalten. Künftig sollen die Ressourcen der finanziell schwachen Gemeinden vollumfänglich durch Abschöpfung von Mitteln der finanziell starken Gemeinden aufgestockt werden. Dadurch sorgen die Einwohnergemeinden selber für die angestrebte Angleichung der Steuerbelastungen. Die Mindestausstattung für die ressourcenschwachen Gemeinden soll in der Regel 85 Prozent betragen.

Lastenausgleich Bildung wird beibehalten
Am Lastenausgleich Bildung wird auch im totalrevidierten Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes festgehalten. Er wird bis anhin durch den Kanton alimentiert. Künftig sollen jedoch nur noch die effektiven Schülerzahlen berücksichtigt werden. Auf eine Mindestanzahl von Schülerinnen und Schüler sowie auf den Einbezug der Steuerstärke einer Gemeinde soll verzichtet werden.

Neues Instrument Strukturausgleich Wohnbevölkerung
Neu kommt ein Strukturausgleich Wohnbevölkerung dazu. Er trägt den gewachsenen und gelebten Gemeindestrukturen im Kanton Rechnung. Das Instrument wird vollumfänglich durch den Kanton finanziert. Es ist als Ausgleich einerseits für die wegfallende Mindestanzahl von Schülerinnen und Schüler und andererseits für den Rückzug des Kantons aus dem Ressourcenausgleich konzipiert. Der Kanton zeigt damit auf, dass er gewillt ist, die strukturschwachen Einwohnergemeinden finanziell zu unterstützen.

Ausgewogenes Gesamtpaket
Der Regierungsrat stellt fest, dass mit dem neu gestalteten Finanzausgleich ein ausgewogenes System erarbeitet wurde, welche den Zielsetzungen des Kantons entspricht. Die Solidarität zwischen den Einwohnergemeinden spielt. Der Entwurf des totalrevidierten Finanzausgleichsgesetzes bildet das Ergebnis der Diskussionen in der Projektgruppe ab. Es berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse der Geber- als auch der Nehmergemeinden. Die Vorlage ist nach Ansicht des Regierungsrats als Gesamtpaket zu betrachten. Ein Herausbrechen einzelner Elemente könnte die Ausgewogenheit der Vorlage gefährden, weshalb der Regierungsrat empfiehlt, in der Vernehmlassung diesem Umstand Rechnung zu tragen und auf das Herausbrechen einzelner Elemente zu verzichten.

Weiteres Vorgehen
Das Vernehmlassungsverfahren zum totalrevidierten Finanzausgleichsgesetz dauert bis Ende September 2016. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind am 22. August 2016 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Behandlung im Kantonsrat ist anlässlich der Dezembersitzung dieses Jahres vorgesehen. Die Inkfrafttretung ist auf den 1. Januar 2017 geplant.

Vernehmlassungsunterlagen:
Vernehmlassung Totalrevision Finanzausgleichsgesetz

Zugehörige Objekte

Name
16-52_MM_RR_VL_Finanzausgleichsgesetz.pdf Download 0 16-52_MM_RR_VL_Finanzausgleichsgesetz.pdf
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