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Schulergänzende Tagesstrukturen: Verabschiedung an Kantonsrat

15. September 2016
Mit einem Nachtrag zum Bildungsgesetz unterbreitet der Regierungsart dem Kantonsrat eine Neuregelung der schulergänzenden Tagesstrukturen. Er erfüllt damit einen Auftrag des Kantonsrats, die Betreuungsangebote ab Schulbeginn zu verbessern.
Kinder brauchen ihre Eltern. Und die Eltern sind für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder verantwortlich. Dies ist die Basis für jede Diskussion um Kinderbetreuung und Kindeswohl. Gleichwohl haben sich die Familienstrukturen in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Unterschiedliche Formen der Arbeitsteilung der Erziehungsberechtigten sind eine Realität. Häufig bleiben beide Elternteile im Erwerbsleben. Damit steigt der Bedarf an familien- und schulergänzenden Betreuungsstrukturen.

Auftrag des Kantonsrats
Im Kanton Obwalden steht die Thematik seit den 1990er-Jahren auf der politischen Agenda. Mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung existert seit 2007 eine Grundlage für die entsprechende Betreuung bis zum Schuleintritt. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, für eine bedarfsgerechte Anzahl von Betreuungsplätzen zu sorgen. Das Parlament forderte seither mehrmals eine analoge Regelung für Betreuungsangebote ab Schulbeginn. Diesen Aufrag erfüllt der Regierungsrat mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bildungsgesetz. Die Erarbeitung des Nachtrags erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Volksschulen sowie Elternorganisationen. Im Zeitraum Mitte März bis Mitte Juni 2016 fand die öffentliche Vernehmlassung statt.

Bedarfsgerechte Angebotsmodule
Die Vorlage verschafft den Einwohnergemeinden Handlungsspielraum beim geforderten Angebot der schulergänzenden Tagesstrukturen. Vorgesehen ist ein modularer Aufbau. Abgedeckt werden muss der Zeitraum von spätestens 07.00 Uhr bis mindestens 18.00 Uhr. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Betreuungsangebote während den Ferien zu unterstützen. Die Angebotsmodule können durch die Einwohnergemeinde selber bereitgestellt werden. Auch der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit einem Dritten ist möglich. Neu kann die Betreuung an Tagesfamilien delegiert werden. Insbesondere für kleinere Gemeinden, Ortsteile mit einem geringeren Bedarf an schulergänzenden Tagesstrukturen oder für Ferienlösungen kann dieses Angebotsmodell sinnvoll sein.

Regelung Kostenaufteilung
Für die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen sollen wie bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in erster Linie die Erziehungsberechtigten aufkommen. Der Elternbeitrag wird als Sozialtarif (mit dem Sozialtarif werden die Kosten für Erziehungsberechtigte mit einem tieferen Einkommen reduziert) ausgestaltet. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen die schulergänzenden Tagesstrukturen, indem sie den Fehlbetrag zwischen den Elternbeiträgen und den Normkosten (Normkosten umfassen die Personalkosten, die Kosten für Hauswirtschaft und Administration sowie Sach- und Raumkosten) gemeinsam tragen (40% Kanton, 60% Gemeinden).

Beteiligung Wirtschaft
Familien- und schulergänzende Betreuungsstrukturen haben eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Verschiedene Studien zeigen, dass insbesondere bei Eltern mit hohen Bildungsabschlüssen die Erwerbsquote ausgeprägt hoch ist. Familien- und schulergänzende Betreuungsstrukturen sind deshalb auch aus Sicht des Standortmarketings von hoher Bedeutung. Sie erlauben es, das vorhandene Potenzial an Fachkräften besser auszuschöpfen und so dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Beteiligung der Wirtschaft am Aufbau und Erhalt von familien- und schulergänzenden Angeboten vor. Der Arbeitgeberbeitrag soll sich nach der Lohnsumme der Arbeitnehmenden und damit nach der Grösse des Betriebs richten. Er beträgt 0,4 Promille der für die Familienzulagen massgeblichen Lohnsumme. Arbeitgeber, die selber eine Tagesstätte anbieten oder sich in anderer Form an der familienexternen Betreuung finanziell beteiligen, sollen auf Antrag von der Zahlungspflicht befreit werden. Die Beiträge der Wirtschaft werden wie die Beiträge von Kanton und Gemeinden für die Finanzierung des Sozialtarifs eingesetzt. Der Regierungsrat legt den Sozialtarif in Ausführungsbestimmungen fest.

Nutzen überwiegen Kosten
Die gesetzlichen Anpassungen bei den schulergänzenden Tagesstrukturen haben für den Kanton auf Basis von Modellrechnungen jährliche Kosten von rund 200 000 Franken zur Folge. Für die Gemeinden wird von 300 000 Franken ausgegangen. Gesamthaft werden die Kosten für die familien- und schulergänzenden Betreuungsstrukturen rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr betragen. Die Wirtschaft soll sich mit knapp 500 000 Franken beteiligen. Diese Mittel sollen dem Kanton und den Gemeinden anteilsmässig zugutekommen. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass aus Investitionen in die externe Kinderbetreuung letztlich ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen resultiert.

Geplante Einführung und Wirkungsüberprüfung
Für den Aufbau geeigneter schulergänzender Tagesstrukturen soll den Gemeinden nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung drei Jahre Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden. Die Gesetzesänderung soll fünf Jahre nach Inkrafttreten einer Wirkungsüberprüfung unterzogen werden.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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16-62_MM_RR_KR_Tagesstrukturen.pdf Download 0 16-62_MM_RR_KR_Tagesstrukturen.pdf
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