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Der Regierungsrat hat den neuen kantonalen Richtplan für das Wanderwegnetz 2016 definitiv erlassen

21. September 2016
Der Regierungsrat hat den neuen kantonalen Richtplan für das Wanderwegnetz 2016 nach der Überarbeitung und Auswertung der Einwendungen aus der öffentlichen Planauflage definitiv erlassen. Der heute noch gültige Richtplan aus dem Jahre 1995 war revisionsbedürftig und wurde deshalb vollständig überprüft und angepasst sowie mit einer umfassenden Routenplanung versehen
Der gültige Richtplan für das Wanderwegnetz ist über 20 Jahre alt. Er entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand des Wanderwegnetzes in der Natur. Bauliche Veränderungen bei den Alp- und Forststrassen, Veränderungen in der Landschaft infolge von Naturereignissen, Anpassungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung sowie sich verändernde touristische Bedürfnisse haben eine umfassende Überprüfung und Anpassung notwendig gemacht.

Rückmeldungen aus der öffentlichen Auflage
In Abstimmung mit den Gemeinden, dem Verein Obwaldner Wanderwege sowie weiteren betroffenen Organisationen hat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement eine aktualisierte Fassung des geltenden Richtplans entworfen. Während der 90 tägigen öffentlichen Auflage konnte jedermann schriftlich Einwendungen erheben. Insgesamt sind 51 Stellungnahmen von Privatpersonen, Gemeinden, Verbänden und weiteren öffentlichen Institutionen eingegangen. Alle eingebrachten Anliegen sind ausgewertet und überprüft worden. Während die Anregungen der Gemeinden vollumfänglich und jene der Verbände und Institutionen grossmehrheitlich in den definitiven Richtplan aufgenommen wurden, konnten jene der Privatpersonen nur in Einzelfällen übernommen werden. Dies deshalb, weil es sich dabei vor allem um Anliegen von Grundeigentümern handelte, welche weniger stark gewichtet werden als allgemeine öffentliche Interessen.

Regierung erlässt Richtplan für das Wanderwegnetz 2016
Der jetzt vom Regierungsrat erlassene Richtplan für das Wanderwegnetz 2016 entspricht der regierungsrätlichen Langfriststrategie 2022+, die für Fussgänger und Wanderer ein zusammenhängendes, vom motorisierten Verkehr getrenntes, übergeordnetes und lokales Wegnetz fordert. Nach dem Erlass durch den Regierungsrat sind keine weiteren Einwendungen oder Einsprachen mehr möglich. Erst bei den späteren, grundeigentümerverbindlichen Planungsschritten sind die entsprechenden Rechtsmittel anwendbar.

Vollständig elektronisch erfasst
Während der heute gültige Richtplan noch mit zeichnerischen Mitteln von Hand erarbeitet worden ist, basiert der neue Richtplan vollständig auf elektronischen Daten. Der Kanton ist somit Datenherr des neu erfassten Wanderwegnetzes, welches dadurch zukünftig durch regelmässige Überprüfungen und Nachführungen einfach und genau dem aktuellen Stand angepasst werden kann.

Nächste Schritte
Der „Kantonale Richtplan für das Wanderwegnetz 2016“ wird nun gesamthaft dem Parlament unterbreitet. Sofern die Genehmigung durch den Kantonsrat erfolgt, besteht im Kanton Obwalden eine aktuelle, vollständig überarbeitete Grundlage für das Wanderroutennetz. Sobald die neuen Wanderrouten festgelegt sind und alle erforderlichen Planungsschritte durchlaufen haben, werden sie den interessierten Fachkreisen kommuniziert und entsprechend mit neuen Wegweisern signalisiert.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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