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Vernehmlassung zur Umsetzung der Bürgerrechtsgesetzgebung auf kantonaler Ebene eröffnet

23. September 2016
Der Regierungsrat hat den Entwurf zu einer Revision der kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die neue Bundesgesetzgebung stellt strengere Anforderungen an die einbürgerungswilligen Personen. Sowohl das gültige Recht als auch die gängige Praxis im Kanton Obwalden entsprechen heute im Wesentlichen bereits dem neuen Bundesrecht. Die kantonalen Änderungen betreffen vor allem die Verfahrensabläufe.
Am 1. Januar 2018 treten das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht in Kraft. Die Totalrevision des Bundesrechts führt zu einer Reihe von Verschärfungen der Einbürgerungsvoraussetzungen gegenüber dem bisherigen Recht. So werden beispielsweise keine Erleichterungen für Ehegatten mehr gewährt. Ausländische Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen neu im Besitz der Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) sein. Die Integrationsvoraussetzungen werden neu im Gesetz definiert. Die Sprachkenntnisse müssen nicht nur mündlich, sondern neu auch schriftlich nachgewiesen werden. Faktisch letzte Instanz des Einbürgerungsverfahrens ist neu der Bund. Die Aufenthaltsdauer in den Kantonen wird auf fünf Jahre beschränkt. Die Prüfung der materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen erfolgt bereits bei Kindern ab dem 12. Altersjahr. Schliesslich wird die Pflicht zur Amtshilfe unter den eidgenössischen und kantonalen Behörden eingeführt.

Projektgruppe hat Entwurf erarbeitet
Sowohl das gültige Recht als auch die gängige Praxis im Kanton Obwalden entsprechen heute im Wesentlichen bereits dem neuen Bundesrecht. Dennoch erfordert die Totalrevision des Bundesrechts punktuelle gesetzgeberische Anpassungen des kantonalen Rechts. Der Regierungsrat hat deshalb im vergangenen Mai eine Projektorganisation unter Leitung des Sicherheits- und Justizdepartements eingesetzt und beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte vorzubereiten. In der Projektorganisation sind die Einbürgerungsbehörden (Rechtspflegekommission des Kantonsrats, Gemeindepräsidienkonferenz und Gemeindeverwaltungen) vertreten. Zudem arbeiten die Fachleute der kantonalen Verwaltung aus den Bereichen Justiz, Migration und Integration mit.

Wesentliche Änderungen bei den Verfahrensabläufen
Der Regierungsrat hat den unter Mitwirkung der Projektgruppe vorbereiteten Entwurf zu einer Revision der kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Wesentliche Änderungen ergeben sich bei den Verfahrensabläufen. Das kantonale Verfahren muss aufgrund der Bundesvorgaben so geändert werden, dass nicht mehr der Kantonsrat, sondern der Bund den letzten massgebenden Einbürgerungsentscheid fällen kann.

Betreffend die kantonalen Zuständigkeiten schlägt die Projektgruppe abweichend von den heutigen Zuständigkeiten Varianten vor. Auf Gemeindeebene soll die Wahlmöglichkeit bestehen, ob die Gemeindeversammlung, eine Einbürgerungskommission oder der Gemeinderat über die Einbürgerungsgesuche entscheiden soll. Heute entscheiden auf Gemeindeebene die Gemeindeversammlungen bzw. in Engelberg die Bürgergemeindeversammlung. Auf kantonaler Ebene soll gemäss Variante nicht mehr der Kantonsrat, sondern eine kantonale Kommission alle Bürgerrechtsaufgaben wahrnehmen.
Bezüglich Einbürgerungsvoraussetzungen wird das Bundesrecht in zwei Punkten konkretisiert: Die geforderten Sprachkompetenzen müssen in der Regel in Deutsch, der Amtssprache des Kantons Obwalden, nachgewiesen werden. Die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse sollen nach der bisherigen kantonalen Regelung geprüft werden.
Weitere Änderungen betreffen die Praxis des Kantons Obwalden. Diese ist heute in den verschiedensten Grundlagen festgehalten und soll wo notwendig in die kantonale Gesetzgebung überführt werden.

Informationsveranstaltung im Herbst
Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Dezember 2016. Am 24. Oktober 2016 führt das Sicherheits- und Justizdepartement zusammen mit der Projektgruppe eine Informationsveranstaltung für die zur Vernehmlassung eingeladenen Kreise durch (politische Parteien, Einwohner- und Bürgergemeinderäte, Rechtspflegekommission des Kantonsrats).

Link: Vernehmlassung Revision Bürgerrechtsgesetzgebung

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