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Änderung des Sprachengesetzes: Stellungnahme des Regierungsrats

14. Oktober 2016
Der Regierungsrat spricht sich gegen eine Anpassung des Sprachengesetzes aus, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) festhält.
Der Bundesrat hat die Kantone eingeladen, zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz) Stellung zu nehmen.

Laut der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Der Bund verfügt in klar definierten Bereichen über subsidiäre Regelungskompetenzen. In Bezug auf den Sprachenunterricht sorgt der Bund dafür, dass am Ende des sechsten und neunten Schuljahres die Ziele harmonisiert sind. Mit den nationalen Grundkompetenzen, welche in die sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen sind, hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) diese Ziele definiert.

Der Kanton Obwalden hat in den 1990er Jahren den Beginn des Französischunterrichts auf die fünfte Primaklasse festgelegt. Im Jahr 2005 hat er den Beginn des Englischunterrichts in der dritten Primarklasse eingeführt. Diese Regelung hat sich bewährt und ist im Kanton breit akzeptiert. Sie erfüllt den im Sprachenkompromiss der EDK festgelegten Fremdsprachenbeginn und die Vorgaben der Bundesverfassung.

Die EDK hat im Jahr 2015 EDK Bilanz über die Erfüllung des Harmonisierungsauftrags gezogen und eine weit vorangeschrittene Harmonisierung der von der Verfassung vorgegebenen Eckwerte durch die Kantone festgestellt. Nach Ansicht des Regierungsrats nehmen die Kantone somit ihren Harmonisierungsauftrag im Bereich Fremdsprachenunterricht wahr. Die Voraussetzungen für eine Intervention des Bundes sind nicht gegeben. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Anpassung des Sprachengesetzes ab. Sollte der Bund dennoch das Sprachengesetz revidieren, spricht sich der Regierungsrat für Variante 2 aus, die den Sprachenkompromiss der EDK abbildet. Schliesslich verweist der Regierungsrat auf den Umstand, dass eine Änderung der Sprachenstrategie sehr hohe Kosten für den Kanton Obwalden auslösen würde.

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