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Ausschreibung Werkbeiträge Kultur

18. November 2016
Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben für das Jahr 2017 zum vierten Mal Werkbeiträge für Kunst- und Kulturschaffende aus: zum ersten Mal für alle Kultursparten.
Die Kulturkommissionen von Nidwalden und Obwalden schreiben für 2017 gemeinsam Werkbeiträge für Kulturschaffende aus Obwalden und Nidwalden aus. Die Ausschreibung wurde bereits dreimal durchgeführt: 2014 in der Sparte Musik, 2015 in den Sparten Theater, Tanz und Kulturvermittlung sowie 2016 in der Sparte Bildende Kunst. Bei der vierten Ausschreibung sind nun erstmals Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten eingeladen, ein Dossier einzureichen.

Mit den Werkbeiträgen sollen Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen gefördert werden, indem es diesen ermöglicht wird, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine innovative, künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können.

Es werden wiederum ein Werkbeitrag von 20 000 Franken und ein Werkbeitrag von 10 000 Franken vergeben. Eine Fachjury wird die Eingaben sichten und diskutieren sowie schliesslich die beiden Werkbeiträge vergeben.

Die aktuelle Ausschreibung richtet sich an Kulturschaffende aus Obwalden und Nidwalden in allen Kultursparten. Eingegeben werden können zum Beispiel die Entwicklung einer Tanzchoreographie oder neuartiger Theaterformen, Tourneeprojekte, museumspädagogische Konzepte, die Vertiefung von Kompetenzen oder generationenübergreifende oder interkulturelle Kulturprojekte. Den Ausdrucksformen bzw. den Eingaben sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.

Keine Beiträge werden gewährt für Ausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden. Auch werden beispielsweise keine Beiträge an die Durchführung von Theater- und Tanzaufführungen, an ein CD-Projekt oder Ausstellungen gewährt. Schliesslich ist auch die Eingabe von literarischen und Theatertexten ausgeschlossen, da diese via Zentralschweizer Wettbewerbe gefördert werden.

Bewerbungen sind bis spätestens 17. März 2017 in vollständiger Form einzureichen beim Amt für Kultur und Sport Obwalden. Das Reglement und das Anmeldeformular können unter „www.ow.ch“ oder „www.nw.ch“ mit dem Suchbegriff „Werkbeiträge“ heruntergeladen werden.

Weitere Informationen: Werkbeiträge der Kantone Obwalden und Nidwalden

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