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Praxisregeln zum Bauen ausserhalb der Bauzonen zentral zusammengefasst

15. Dezember 2016
Die kantonalen Praxisvorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen sind neu in einem Praxishandbuch zusammengefasst. Dadurch kann schneller auf Änderungen reagiert werden.
Der Bund gibt mit dem Raumplanungsgesetz und der Raumplanungsverordnung die Rahmenbedingungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen vor. Die Fachstellen des Kantons prüfen, ob ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone zonenkonform ist oder ob dafür eine raumplanerische Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. Neben den Bundesvorgaben stützten sie sich bis anhin auf Richtlinien des Regierungsrats sowie auf ein Praxishandbuch des federführenden Bau- und Raumentwicklungsdepartements.

Diese Kompetenzregelung ist für einen effizienten Vollzug nicht mehr zweckmässig. Die technische Umsetzung von Bundesvorgaben im Bereich Bauen ausserhalb der Bauzonen ist dort zu regeln, wo die Fragestellungen der Praxis täglich bearbeitet werden. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement benötigt ausreichende Kompetenzen und Flexibilität, um rasch und angemessen auf Veränderungen reagieren zu können.

Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, sämtliche kantonalen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen im Praxishandbuch und damit in einem einzigen Regelwerk auf Stufe Departement zusammenzuführen. Damit einhergehend hebt er die regierungsrätlichen Richtlinien auf.

Das bestehende Praxishandbuch Bauen ausserhalb der Bauzonen enthält neu Angaben zur Berechnungspraxis sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen, beispielsweise die zulässige Anzahl Wohneinheiten oder zum Ausbau von Erschliessungsstrassen. Auch die Thematik Landschaftsschutz oder die neue Grenze der Standardarbeitskräfte (SAK) für ein Landwirtschaftliches Gewerbe sind im neuen Praxishandbuch berücksichtigt. Weiter wurden Präzisierungen zur Besitzstandgarantie bei Wohnbauten mit mehr als 320 m2 Bruttogeschossfläche oder zu Abparzellierungen aufgenommen.

Die Berechnungspraxis wurde von einer Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Kantonsratsmitgliedern, Planern, Architekten und Vertretern des Heimatschutzes unter Leitung des Amts für Raumentwicklung und Verkehr überprüft und angepasst.
Die Aufhebung der Richtlinien erfolgt auf den 1. Januar 2017. Auf denselben Zeitpunkt tritt das überarbeitete Praxishandbuch in Kraft und wird ab diesem Zeitpunkt für beim Departement eingereichte Baugesuche angewendet. Im Frühjahr 2017orientiert das Bau- und Raumentwicklungsdepartement die interessierten Kreise anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung detailliert über die neue Berechnungspraxis und die Änderungen im Vollzug.

Link: Praxishandbuch Bauen ausserhalb der Bauzone

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16-91_MM_RR_Praxishandbuch_BaBZ.pdf Download 0 16-91_MM_RR_Praxishandbuch_BaBZ.pdf
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