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Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb: Stellungnahme des Regierungsrats

11. Januar 2017
Der Regierungsrat begrüsst die WTO-konforme Weiterführung der Stützungsmassnahmen zugunsten der Milch- und Brotgetreideproduktion. Eine Kürzung der finanziellen Beihilfen lehnt er hingegen ab.
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat im Dezember 2015 ein Verbot von Exportsubventionen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte beschlossen. Für die Abschaffung wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bis Ende 2020) vereinbart.

Dieser Entscheid erfordert eine Anpassung des so genannten „Schoggigesetzes“ (Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus der Landwirtschaft). Anstelle der Ausfuhrbeiträge schlägt der Bundesrat neu WTO-konforme, produktgebundene Stützungsmassnahmen zugunsten der Milch- und Brotgetreideproduktion vor.

Der Regierungsrat begrüsst diesen Vorschlag, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) festhält. Die Stützungsmassnahmen sind notwendig, damit Schweizer Unternehmen – und insbesondere die im Kanton Obwalden ansässigen Firmen bio-familia AG und Nahrin AG – ihre mit einheimischen Rohstoffen hergestellten Produkte zu konkurrenzfähigen Preisen ins Ausland exportieren und gleichzeitig als Schweizer Produkte (Swissness) positionieren können.

In den Jahren 2015 und 2016 hat das Parlament Ausfuhrbeihilfen in der Höhe von 94,6 Millionen Franken gesprochen. Selbst mit diesem Betrag konnte die Preisdifferenz zum Ausland nicht vollkommen ausgeglichen werden. Der Regierungsrat lehnt daher die vorgesehene Kürzung der Beihilfen auf 67,9 Millionen Franken ab.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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