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Konzept Strategie für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung

9. Februar 2017
Um das bestehende strukturelle Defizit im Staatshaushalt des Kantons mittelfristig zu beheben, ist eine breite Palette aufeinander abgestimmter Massnahmen notwendig. Diese werden in einer Strategie für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung zusammengefasst. Der Kanton Obwalden soll weiterhin über attraktive Rahmenbedingungen sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen verfügen. Dazu ist eine nachhaltige Finanzpolitik unabdingbar.
Die kontinuierliche Zunahme der Ressourcenstärke ist ein Beleg für die positive Entwicklung des Kantons seit Einführung der Steuerstrategie 2005. Die höhere Finanzkraft des Kantons hat eine Kehrseite: Die Einnahmen aus dem Ressourcenausgleich gehen stark zurück, der Kanton steht an der Schwelle zum Geberkanton. Die höheren Steuererträge können den Rückgang des Ressourcenausgleichs nicht vollständig kompensieren. Mit der Umsetzung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets KAP konnte zwar eine Entlastung des Staatshaushalts von 10 Millionen Franken erreicht werden, dennoch weisen das Budget 2017 bzw. der Finanzplan 2018 – 2020 massive operative Defizite aus.

Finanzstrategie deckt Zeitraum von zehn Jahren ab
Um die gesunde finanzielle Entwicklung des Kantons langfristig sicherzustellen, hat der Regierungsrat beschlossen, eine Strategie für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung (Finanzstrategie) zu entwickeln. Sie soll eine nachhaltige Verbesserung der Erfolgsrechnung mit einer Zielgrösse von jährlich 25 bis 30 Millionen Franken (gegenüber dem Budget 2016) erreichen.
Als Basis dienen die Langfriststrategie 2022+ sowie die Amtsdauerplanung 2014 – 2018. Die Finanzstrategie erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren und berücksichtigt Teilstrategien wie beispielsweise die Immobilienstrategie oder parlamentarische Vorstösse wie etwa die BiG-Motion (Motion betreffend Überprüfung und Anpassung des Bildungsgesetzes zur administrativen und finanziellen Entlastung der Volks- und Kantonsschulen).

Arbeit in vier Teilbereichen
Die Finanzstrategie soll einerseits aufzeigen, welche Faktoren hauptsächlich eine ausgeglichene Erfolgsrechnung erschweren bzw. verhindern sowie welche Ausgaben in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter ansteigen werden. Andererseits werden darin verschiedene Strategiefelder definiert und auf ihr Potenzial bezüglich Einsparungen und Mehreinnahmen analysiert.

Strategiefeld Steuern
Im Rahmen dieses Strategiefeldes ist zu klären, wie sich der Kanton Obwalden weiterhin als attraktiver Standort im Steuerwettbewerb positioniert. Es ist aufzuzeigen, wie der Kanton trotz sinkender Ressourcenausgleichszahlungen aufgrund der steigenden Finanzkraft einen Ertragszuwachs erzielen kann. In diesem Strategiefeld sind auch die Konsequenzen aus einer allfälligen Annahme der Unternehmenssteuerreform III zu analysieren.

Strategiefeld Strukturen intern
1999 wurde die Departementseinteilung ganzheitlich reorganisiert und die Anzahl der Ämter reduziert. Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Regierungsrat aus fünf Mitgliedern. Die Reorganisation brachte strukturelle und ablaufmässige Verbesserungen. Die Strukturen innerhalb der Verwaltung sollen grundsätzlich überdacht werden. Es gilt zu prüfen, ob und wie durch neue Zuteilungen bzw. Aufgabenverteilungen von Departementen, Ämtern oder Abteilungen Ressourcen optimaler eingesetzt werden können. Durch verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Kantonen sind Minderausgaben anzustreben.

Strategiefeld Strukturen extern
Unter diesem Strategiefeld ist sowohl die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden als auch die Zusammenarbeit unter den Gemeinden zu untersuchen. Es gilt, allfällige externe Strukturanpassungen auf Synergiepotenzial hin zu analysieren.

Strategiefeld Leistungsangebot
Die Leistungen des Kantons sind im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets KAP auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit überprüft und Prozesse auf ihre Effizienz und Optimierung analysiert worden. Auf dieser Basis gilt es, erneut Überlegungen zu allfälligen Auslagerungen und Ausgliederungen vorzunehmen. Ebenso sind zusätzliche, nicht fiskalische Einnahmen (Gebühren, Mietzinse) und Desinvestitionen (Verkäufe) in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Parallele Erarbeitung von konkreten Massnahmen
Basierend auf der Finanzstrategie, respektive den Erkenntnissen aus den einzelnen Strategiefeldern werden konkrete Massnahmen ausgearbeitet. Die verschiedenen Massnahmen werden in einem Gesamtkonzept zusammengefasst und für die Umsetzung priorisiert. Falls zur Umsetzung einzelner Massnahmen Gesetzesanpassungen notwendig sind, gilt es, diese entsprechend zu planen. Bei allen Massnahmen sind die Vorgaben der Ausgabenbremse gemäss Finanzhaushaltsgesetz einzuhalten.

Beratung im Kantonsrat erfolgt im Herbst 2017
Die Strategie für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung ist für den Kanton Obwalden von hoher Bedeutung. Deren Erarbeitung hat denn auch für den Regierungsrat im Jahr 2017 absolute Priorität. Bis Ende April 2017 wird die Strategie erarbeitet und danach in die Vernehmlassung gegeben. Die Beratung im Kantonsrat ist für den September dieses Jahres vorgesehen. Parallel dazu werden die konkreten Massnahmen in den einzelnen Strategiefeldern erarbeitet und ab 2018 umgesetzt.

Breite Koalition unabdingbar
Ein entscheidender Erfolgsfaktor der Finanzstrategie besteht darin, dass sie von Regierung und Verwaltung, Kantonsrat und Einwohnergemeinden mitgetragen wird. Die Einwohnergemeinden sowie der Kantonsrat werden deshalb von Anfang an in die Strategieerarbeitung einbezogen. Als externer Begleiter konnte Dr. h.c. Franz Marty gewonnen werden. Er war von 1984 bis 2002 Regierungsrat und Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons Schwyz und hat als Präsident der Konferenz der Schweizerischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) massgeblich geprägt. Die Projektkoordination obliegt dem Finanzdepartment.

Sofortmassnahmen
Für das Budget 2018 hat der Regierungsrat erste Entlastungsmassnahmen ergriffen:
  • Die im Rahmen des KAP ausgesetzte Anpassung des Fahrkostenabzugs wurde in der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2018 wieder aufgenommen (+ 3,7 Mio. Franken);
  • Strikte Vorgaben für das Budget 2018;
  • Weiterführung des Personalstopps in der Verwaltung.

Bereits auf das Budget 2017 hin wurde das KVG gegenüber dem Kantonsspital und der Luzerner Psychiatrie (lups) konsequent umgesetzt. Beide Anstalten haben Mieten zu entrichten (+ 4 Mio. Franken).

Im Jahr 2017 wird bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) der in das Budget aufzunehmende Kantonsbeitrag von mindestens 8,5 Prozent (Art. 2 Abs. 4 zum Einführungsgesetz zum KVG) überprüft. Ziel ist es, mit einer Gesetzesrevision per 1. Januar 2019 Einsparungen beim Budget – ohne Einsparungen bei den Bezügerinnen und Bezügern der IPV – von zwei bis drei Millionen Franken zu erwirken.

Zugehörige Objekte

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17-13_MM_RR_Strategie_ausgeglichene_Erfolgsrechnung.pdf Download 0 17-13_MM_RR_Strategie_ausgeglichene_Erfolgsrechnung.pdf
MK_Konzept_Finanzstrategie_09-02-2017.pdf Download 1 MK_Konzept_Finanzstrategie_09-02-2017.pdf
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