Kanton Obwalden: Anpassung der Energievorschriften im Gebäudebereich per 1. Januar 2018
Rahmenbedingungen für mehr Energieeffizienz
Mit den MuKEn 2014 werden Rahmenbedingungen geschaffen, die zu einem effizienteren und ökologischeren Energieverbrauch im Gebäudebereich beitragen. Beispielsweise wird bei Neubauten künftig verlangt, dass diese einen angemessenen Anteil ihres Stromverbrauchs durch Eigenproduktion abdecken, und beim Ersatz von fossilen Heizsystemen in Altbauten müssen in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie mit erneuerbaren Energien ersetzt oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Für Bauten die im Eigentum von Bund, Kanton und Gemeinden sind, werden die Minimalanforderungen an die Energienutzung im Sinne der Nachhaltigkeit erhöht. Die Wärmeversorgung wird bis 2050 zu 100 Prozent ohne fossile Brennstoffe realisiert. Zudem soll der Stromverbrauch bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 um 20 Prozent gesenkt oder durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Damit will der Staat seine Vorbildrolle beim effizienten Umgang mit Energie wahrnehmen.
Gemeinsames Vorgehen der Zentralschweizer Kantone
Die Zentralschweizer Kantone haben die Einführung der MuKEn 2014 inhaltlich soweit möglich miteinander abgesprochen.
Link: Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich vom 07.02.2017 (Stand 01.01.2018)
Zugehörige Objekte
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17-19_MM_RR_MuKEn.pdf | Download | 0 | 17-19_MM_RR_MuKEn.pdf |