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Kanton Obwalden: Anpassung der Energievorschriften im Gebäudebereich per 1. Januar 2018

27. März 2017
Im Kanton Obwalden werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014) per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich.
Die MuKEn 2014 sind konkrete Empfehlungen zur Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht. Sie wurden von der Eidgenössischen Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) verabschiedet. Dies mit dem Ziel, ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zu erreichen, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu vereinfachen.

Rahmenbedingungen für mehr Energieeffizienz
Mit den MuKEn 2014 werden Rahmenbedingungen geschaffen, die zu einem effizienteren und ökologischeren Energieverbrauch im Gebäudebereich beitragen. Beispielsweise wird bei Neubauten künftig verlangt, dass diese einen angemessenen Anteil ihres Stromverbrauchs durch Eigenproduktion abdecken, und beim Ersatz von fossilen Heizsystemen in Altbauten müssen in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie mit erneuerbaren Energien ersetzt oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Für Bauten die im Eigentum von Bund, Kanton und Gemeinden sind, werden die Minimalanforderungen an die Energienutzung im Sinne der Nachhaltigkeit erhöht. Die Wärmeversorgung wird bis 2050 zu 100 Prozent ohne fossile Brennstoffe realisiert. Zudem soll der Stromverbrauch bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 um 20 Prozent gesenkt oder durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Damit will der Staat seine Vorbildrolle beim effizienten Umgang mit Energie wahrnehmen.

Gemeinsames Vorgehen der Zentralschweizer Kantone
Die Zentralschweizer Kantone haben die Einführung der MuKEn 2014 inhaltlich soweit möglich miteinander abgesprochen.

Link: Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich vom 07.02.2017 (Stand 01.01.2018)

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17-19_MM_RR_MuKEn.pdf Download 0 17-19_MM_RR_MuKEn.pdf
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