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Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (Anpassung zum automatischen Datenaustausch Art. 64a KVG)

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
Abgeschlossen
Datum
9. Mai 2017
Beschreibung
Beschreibung:
Das Bundesrecht zur Krankenversicherung wurde auf den 1. Januar 2012 revidiert. Mit der Revision von Art. 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde die Übernahme von nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen aus der Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ab dem 1. Januar 2012 neu geregelt. Diese neuen Regelungen erfordern einen Datenaustausch zwischen Kantonen und Krankenversicherern.
Der einheitliche elektronische Datenaustausch von nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen der OKP erfordert ein Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz vom 28. Januar 1999 (V zum EG KVG; GDB 851.11). Die Zuständigkeit zur Anpassung dieser Verordnung liegt beim Kantonsrat. Sie können im Rahmen dieser Vernehmlassung dazu Stellung beziehen.
Zudem sind die Details im Zusammenhang mit der Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen gemäss Art. 64a KVG in Ausführungsbestimmungen zu regeln. Diese Ausführungsbestimmungen werden vom Regierungsrat erlassen und sind deshalb nicht Bestandteil des Kantonsratsgeschäfts. Da die Ausführungsbestimmungen jedoch insbesondere für die Einwohnergemeinden den Vollzug des Datenaustauschs genauer ausführen, bilden sie ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Vernehmlassung.

Das Finanzdepartement stellt Ihnen an einer Informationsveranstaltung die wichtigsten Punkte zum Nachtrag vor. Dieser Anlass findet wie folgt statt: Dienstag, 6. Juni 2017, 17.00 – ca. 18.00 Uhr, Konferenzraum, Rathaus, 6060 Sarnen. Wir bitten Sie, sich mit beiliegendem Talon bis 31. Mai 2017 für die Veranstaltung anzumelden.

Gerne erwarten wir Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens 31. Augst 2017. Um die Verarbeitung der Antworten zu erleichtern, sind wir um die Retournierung Ihrer Stellungnahme per Mail an gesundheitsamt@ow.ch in pdf- und Word-Format sehr dankbar.

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