Baukredit Hochwasserschutzprojekt Sigetsbach, Sachseln: Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerde ab
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass eine Minderwertentschädigung zurzeit nicht absehbar ist. Im Gegenteil – aus heutiger Sicht verändern sich die Gefahrenkarten mit dem Hochwasserschutzprojekt Sigetsbach in einer Weise, dass die Übersarungs- und Überschwemmungsgefahr im Gebiet des Überlastkorridors wesentlich verringert werden. Mit der Zustimmung zum Baukredit und damit zur Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts erfolgt gleichzeitig die grundsätzliche Zustimmung zur entsprechenden Anpassung der Nutzungsplanung im Gebiet des Überlastkorridors. Inwieweit sich die Nutzungsmöglichkeiten der dort liegenden Grundstücke indes konkret verändern werden, wird sich im laufenden Nutzungsplanungsverfahren zeigen. Über dieses Geschäft werden später dann ebenfalls die Stimmberechtigten entscheiden.
Die Forderung, Minderwertentschädigungen in der Botschaft zu quantifizieren, basiert letztlich auf der Meinung der Beschwerdeführer, dass solche gesprochen werden müssen. Wer aber bei Wertungs- und Ermessensfragen eine andere Ansicht vertritt, kann nicht geltend machen, die Erläuterungen seien alleine deshalb irreführend oder lückenhaft.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Regierungsrat die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats weder als intransparent noch als lückenhaft, denn sie zeigt insgesamt die wesentlichen Tatsachen sowie Argumente auf und arbeitet mit den in diesem Bereich gängigen Prognosetechniken. Der freie und umfassende Prozess der Meinungsbildung ist nach Ansicht des Regierungsrats durchaus möglich. Eine Verschiebung der Urnenabstimmung zwecks Feststellung von Minderwertentschädigungen im Nutzungsplanungsverfahren ist daher nicht geboten.
Zugehörige Objekte
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17-33_MM_RR_Beschwerde_Urnenabstimmung_HWS_Sigetsbach_Web.pdf | Download | 0 | 17-33_MM_RR_Beschwerde_Urnenabstimmung_HWS_Sigetsbach_Web.pdf |