Kopfzeile

Inhalt

Vernehmlassung Anpassungen im Stromversorgungs- und Energiebereich (Nachträge zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden und zum Baugesetz)

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
Abgeschlossen
Datum
29. Mai 2017
Beschreibung
Beschreibung:
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO-Gesetz) sowie einen Nachtrag zum Baugesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die Anpassungen sind aufgrund von angepassten bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich Stromversorgung sowie wegen dem im Oktober 2015 vom Obwaldner Stimmvolk gefällten Entscheid, künftig auf Ausnützungsziffern im kantonalen Baugesetz zu verzichten, erforderlich.

Auflageunterlagen:
Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Auflage bilden der Nachtrag zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO-Gesetz), der Nachtrag über das Baugesetz, sowie der erläuternde Bericht über Anpassungen im Energie- und Stromversorgungsbereich.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Stellungnahme an das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, Flüelistrasse 3, Postfach 1163, 6061 Sarnen oder elektronisch an bau-raumentwicklungsdepartement@ow.ch.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. August 2017.

Zugehörige Objekte

Name
Einladungsschreiben_zur_externen_Vernehmlassung.pdf Download 0 Einladungsschreiben_zur_externen_Vernehmlassung.pdf
Erlauternder_Bericht_Anpassungen_Stromversorgungs-_Energiebereich.pdf Download 1 Erlauternder_Bericht_Anpassungen_Stromversorgungs-_Energiebereich.pdf
Synopse_Nachtrag_EWO-Gesetz.pdf Download 2 Synopse_Nachtrag_EWO-Gesetz.pdf
Synopse_Nachtrag_Baugesetz_Energieplanung.pdf Download 3 Synopse_Nachtrag_Baugesetz_Energieplanung.pdf
Liste_Vernehmlassungsadressaten_Nachtrag_zum_EWO-Gesetz_und_BauG.pdf Download 4 Liste_Vernehmlassungsadressaten_Nachtrag_zum_EWO-Gesetz_und_BauG.pdf