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Steuererklärung über das Internet einreichen

7. Juli 2017
Mit der webbasierten Steuererklärung E-Tax Web in Kombination mit einer App für das Smartphone soll die Obwaldner Bevölkerung ab Anfang 2018 ihre Steuererklärung elektronisch einreichen können. Es müssen keine Dokumente mehr unterschrieben werden, denn die persönliche Identität wird anhand eines Zugangscodes bescheinigt. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind per 1. Januar 2018 in das Steuergesetz aufzunehmen.
Webbasierte Steuererklärung
Schon heute füllen im Kanton Obwalden gegen 75 Prozent der Bevölkerung die Steuererklärung mit der Steuerdeklarations-Lösung „OBWALDEN TAX“ am Computer aus. Dies führt zu erheblichen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen, da viele Eingaben automatisch erfolgen. Für die webbasierte Steuererklärung E-Tax Web muss neu keine Software mehr installiert werden. Das Ausfüllen wird mit einer Assistenzfunktion unterstützt, welche die Steuerpflichtigen durch die Formulare führt. Damit reduziert sich der Zeitaufwand für das Ausfüllen für die Steuererklärung nochmals spürbar.

Die App für das Smartphone (E-Tax Mobile) ermöglicht den Austausch von Belegen zwischen mobilen Endgeräten (Tablet, Smartphone) und E-Tax Web ohne Zwischenspeicherung. Belege können damit ohne Umwege direkt der Steuerdeklaration angehängt werden.

Elektronische Einreichung der Steuererklärung
Mit der elektronischen Einreichung kann die Steuererklärung inklusive der notwendigen Beilagen (Belege wie Lohnausweise, Bescheinigungen Säule 3a, Depotauszüge etc.) direkt über das Internet sicher und verschlüsselt übermittelt werden. Dazu identifizieren sich die Steuerpflichtigen mit ihrem persönlichen Zugangscode. Vorteile für die Steuerpflichtigen: Kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten. Und auch die Steuerbehörde profitiert: keine Medienbrüche, keine Porto- und Scanningkosten.

Finanzierung und Information
Die Finanzierung von E-Tax Web und E-Tax Mobile soll durch die Änderung des Projekts eSteuerdossier sichergestellt werden, indem auf die Anschaffung des Scan-Centers verzichtet wird. Die Investitions- und Betriebskosten sind bei einer durchgehend elektronischen Lösung markant tiefer. Zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung werden geeignete Massnahmen getroffen.

Steuergesetzrevision
Zur papierlosen elektronischen Einreichung der Steuererklärungen braucht es eine gesetzliche Grundlage, in welcher geregelt wird, dass die persönliche Identität anhand eines Zugangscodes bescheinigt wird.

Weiteres Vorgehen
Aufgrund des Projekts eSteuerdossiers ist die elektronische Übermittlung sämtlicher Steuerdokumente bereits auf Anfang 2018 zu ermöglichen. Der Kantonsrat soll deshalb das Geschäft bereits am 7. September 2017 beraten. Aufgrund dieser engen Zeitverhältnisse musste auf eine Vernehmlassung verzichtet werden. Ebenso empfiehlt der Regierungsrat, auf eine obligatorische Abstimmung zur Gesetzesvorlage zu verzichten und den Nachtrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Zugehörige Objekte

Name
17-43_MM_RR_Steuergesetzrevision_2018.pdf Download 0 17-43_MM_RR_Steuergesetzrevision_2018.pdf
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