Brandgefahr Feuerwerk
Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen, damit der 1. August zu einem Feiertagsvergnügen wird:
- Informationen beim Kauf einholen und Gebrauchsanweisung genau befolgen
- Feuerwerk immer kühl und trocken lagern
- Kinder von Feuerwerk fernhalten oder nur unter Aufsicht Erwachsener zünden lassen
- Feuerwerk nie inmitten von Menschen zünden
- Je nach Grösse der Raketen Sicherheitsabstände von 40 – 200 Meter zu Gebäuden einhalten
- Raketen nur aus fest verankerten Flaschen und Rohren starten
- In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot
- Bei Blindgängern mindestens fünf Minuten warten: sie könnten doch noch explodieren
- Abgebrannte Feuerwerkskörper mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen
- Zum Schutz vor fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern in Wohnungen Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen. Keine brennbaren Gegenstände offen auf Balkonen aufbewahren
- Löschmittel bereithalten, z.B. Feuerlöscher, Löschdecke oder ein Eimer Wasser
- Alarmieren (Feuerwehr 118)
- Retten
- Löschen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kantonspolizei | +41 41 666 65 00 | kapo@ow.ch |