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Brandgefahr Feuerwerk

27. Juli 2017
Ungefährliches Feuerwerk gibt es nicht, egal ob es sich um einen kleinen Knallfrosch oder eine grosse Rakete handelt. Regelmässig führt der sorglose und unsachgemässe Umgang mit Feuerwerk zu Unfällen mit schweren Brandverletzungen sowie zu Bränden.

Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen, damit der 1. August zu einem Feiertagsvergnügen wird:
  • Informationen beim Kauf einholen und Gebrauchsanweisung genau befolgen
  • Feuerwerk immer kühl und trocken lagern
  • Kinder von Feuerwerk fernhalten oder nur unter Aufsicht Erwachsener zünden lassen
  • Feuerwerk nie inmitten von Menschen zünden
  • Je nach Grösse der Raketen Sicherheitsabstände von 40 – 200 Meter zu Gebäuden einhalten
  • Raketen nur aus fest verankerten Flaschen und Rohren starten
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot
  • Bei Blindgängern mindestens fünf Minuten warten: sie könnten doch noch explodieren
  • Abgebrannte Feuerwerkskörper mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen
  • Zum Schutz vor fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern in Wohnungen Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen. Keine brennbaren Gegenstände offen auf Balkonen aufbewahren
  • Löschmittel bereithalten, z.B. Feuerlöscher, Löschdecke oder ein Eimer Wasser
Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, dann gilt:

  1. Alarmieren (Feuerwehr 118)
  2. Retten
  3. Löschen
Weitere Hinweise finden Sie unter www.sichere-sache.ch

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