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Kantonale Schutz- und Nutzungsplanung Aue Alpenrösli-Herrenrüti, Engelberg: Wandern und Biken weiterhin möglich

18. September 2017
Das Gebiet Alpenrösli-Herrenrüti in der Gemeinde Engelberg gehört seit 2003 zu den Auenlandschaften von nationaler Bedeutung und steht unter Schutz. Für die Erarbeitung der Schutz- und Nutzungsplanung ist der Kanton Obwalden zuständig. Der Regierungsrat hat ein ergänztes Reglement an den Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen.
Auen sind Ökosysteme am Übergang zwischen Land und Wasser und bieten einer Vielzahl von einheimischen Tier- und Pflanzenarten einen idealen Lebensraum. Um den Erhalt dieser ökologisch wertvollen und sensiblen Gebiete zu fördern, hat der Bund die wichtigsten Auen in der Schweiz in einem Inventar aufgelistet und mittels Verordnung unter Schutz gestellt. Die Kantone sind verpflichtet, für die auf ihrem Kantonsgebiet liegenden Auengebiete kantonale Schutz- und Nutzungsreglemente zu erlassen.

Schutz- und Nutzungsplanung für die Aue Alpenrösli-Herrenrüti
Der Kanton Obwalden hat im Bundesinventar derzeit fünf bezeichnete Auengebiete. Eines davon ist die Aue Alpenrösli-Herrenrüti in der Gemeinde Engelberg. Mit der Ausarbeitung eines kantonalen Schutz- und Nutzungsreglements für die Aue Alpenrösli-Herrenrüti erfüllt der Kanton Obwalden die Vorgabe des Bundes, dass die genauen Perimetergrenzen und Schutzziele für jede Aue vom jeweiligen Kanton individuell festgelegt werden müssen. Ziel des nun vorliegenden Reglements ist der Erhalt der auentypischen Naturwerte zwischen Alpenrösli und Herrenrüti. Dies umfasst einerseits die vorkommende Tier- und Pflanzenwelt. Andererseits soll es in Zukunft möglich sein, dass die Engelberger Aa das Gebiet auf natürliche Art und Weise formen kann. Das Reglement ermöglicht weiterhin notwendige Eingriffe zum Hochwasserschutz, die extensive Alpwirtschaft, eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Jagd und Fischerei.

Nutzung der bestehenden Wege (Wandern und Biken) weiterhin möglich
Bereits im Herbst 2015 hatte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Schutz- und Nutzungsplanung für das Gebiet Alpenrösli-Herrenrüti zur Genehmigung überwiesen. Aufgrund von Bedenken bezüglich Vereinbarkeit von touristischen Interessen und der Schutz- und Nutzungsplanung wies der Kantonsrat das Geschäft damals jedoch an den Regierungsrat zurück. Das überarbeitete Reglement enthält einen Nachtrag, welcher explizit regelt, dass innerhalb der Aue entlang des bestehenden Wegs zwischen der Brücke Goldboden und der Brücke Alpenrösli eine Bikeroute markiert werden darf. Damit wird festgelegt, dass eine touristische Nutzung der bestehenden Wege für Wanderer und Biker auch künftig möglich ist.
Kantonsrat entscheidet im Oktober 2017

Das vom Regierungsrat verabschiedete Reglement wird nun an den Kantonsrat überwiesen. Dieser wird in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2017 darüber beraten.

Geschäftsunterlagen Kantonsrat:
www.ow.ch -> Behörden -> Kantonsrat -> Geschäft -> 26.15.03

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17-53_MM_RR_SNP_Alpenrosli-Herrenruti.pdf Download 0 17-53_MM_RR_SNP_Alpenrosli-Herrenruti.pdf
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