Sportmittelschule Engelberg: Neue Leistungsvereinbarung gewährleistet fundierte Ausbildung und Spitzensportförderung
In der neuen Leistungsvereinbarung werden nun die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Schulgeldbeiträge umfassend geregelt. „Mit dieser neuen Leistungsvereinbarung zeigt der Kanton sein Engagement für die einzigartige Verbindung von fundierter Ausbildung und herausragender Spitzensportförderung an der Schweizerischen Sportmittelschule Engelberg“, erklärt Regierungsrat Franz Enderli und Verwaltungsratspräsident Peter Urs Naef ergänzt: „Die Vereinbarung gibt uns die Planungssicherheit, welche wir für die konsequente Umsetzung unserer Vision brauchen, Spitzenleistungen in Sport und Schule zu verbinden.“
In einer Arbeitsgruppe der Sportmittelschule und des Kantons wurden zunächst die Kosten genau analysiert. Basierend auf diesen Kosten wurden die Schulgeldtarife für die anderen Kantone in der Hochbegabtenvereinbarung angepasst und ein zusätzlicher Standortbeitrag des Kantons Obwalden definiert.
Durch die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Prozesse kann im Bereich der Berufsbildung neu ein Bundesbeitrag geltend gemacht werden. Dank diesen zusätzlichen Einnahmen reduzieren sich die Beiträge des Kantons an die Sportmittelschule auf rund 125 000 Franken pro Jahr, dies bei praktisch gleichbleibenden Gesamteinnahmen für die Sportmittelschule.
Die neue Leistungsvereinbarung tritt auf den 1. August 2018 in Kraft.
Zugehörige Objekte
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17-68_MM_RR_Leistungsvereinbarung_SSE.pdf | Download | 0 | 17-68_MM_RR_Leistungsvereinbarung_SSE.pdf |