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Effektive Alkoholprävention: Gemeinden und Kanton haben 2017 den Jugendschutz mit Fokus Veranstaltungen gestärkt

13. Dezember 2017
Schulungen für das Gastro- und Festpersonal sind ein zentraler Faktor in der Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Aufschluss über das Gelingen der Alkohol- und Tabakverkaufsprävention erhalten die Gemeinden durch beauftragte Testkäufe bei Gastrobetrieben, Detail- und Grossverkäufer. So erhielt die Einwohnergemeinde Engelberg beispielsweise diesen Frühling ein erfreuliches Ergebnis. Die Gemeinden forcierten ihre Bemühungen für den Jugendschutz, mit Fokus auf Festveranstaltungen, u.a. mit einem neuen Instrument zur Wirkungsmessung.
Tradition und Brauchtum haben im Kanton Obwalden einen hohen Stellenwert. Festveranstaltungen, die das ganze Jahr über in allen Gemeinden stattfinden, sind ein Beleg dafür. Diese Veranstaltungen werden erfreulicherweise auch von Jugendlichen unter 18 bzw. unter 16 Jahren besucht.

Der Verkauf von Alkohol an diese Altersgruppen ist gesetzlich untersagt. Das Personal an Festveranstaltungen besteht jedoch meistens aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die vielfach kaum über eine fachliche Verkaufs-Ausbildung verfügen, nur sporadisch Verkaufserfahrung haben und während den Veranstaltungen unter grossem Zeitdruck stehen. Diese Faktoren können Alkoholverkäufe an Jugendliche begünstigen.

Als Gegenmassnahme haben die Gemeinden Jugendschutzvorgaben konsequent in ihre Bewilligungsprozesse für Festveranstaltungen integriert. Zudem bieten sie Schulungen für Festveranstaltende über die Fachstelle Gesellschaftsfragen an. Ergänzend wird die Abgabe von unterstützenden Hilfsmitteln wie farbige Armbändel, Checklisten und Hinweistafeln gefördert.

Um Aufschluss über die Wirksamkeit der Jugendschutzmassnahmen an Festveranstaltungen zu erhalten, hat die Fachstelle Gesellschaftsfragen im vergangenen Jahr im Auftrag der Gemeinden punktuell Monitorings durchgeführt. Diese bestanden aus schriftlich festgehaltenen Beobachtungen innerhalb eines definierten Zeitraums an der Veranstaltung, die Aufschluss über die Umsetzung des Jugendschutzes an Festen geben.

Ziel dieser Monitorings ist es, den Festveranstaltern Empfehlungen zur Verbesserung der Alkoholprävention abgeben zu können. Die Veranstalter werden vorgängig über das Monitoring informiert und bei ihren Bemühungen, verbotene Verkäufe an Jugendliche zu vermeiden und Jugendliche vor schädlichem Alkoholkonsum zu schützen, unterstützt. 2017 wurden sechs Monitorings an unterschiedlichen Festveranstaltungen in den Gemeinden Kerns (2), Giswil (1), Sarnen (1), Sachseln (2) durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen ein heterogenes Bild: Beobachtet wurden Veranstaltungen mit gelungenen Massnahmen (z.B. Eingangskontrollen mit Ausweiskontrollen, Security, Bändelabgabe, Hinweisschilder, günstiges Angebot von alkoholfreien Getränken), wo im Zeitfenster des Monitorings keine verbotenen Verkäufe oder -abgaben beobachtet werden konnten. Es mussten allerdings auch Veranstaltungen mit zu geringen Präventionsmassnahmen (z.B. fehlende Ausweis- oder Bändelchecks) registriert werden, die zur Einhaltung des Jugendschutzes stark optimiert werden müssen.

Aus den Monitorings geht insgesamt hervor; das letzte und wichtigste Glied in der Jugendschutzkette ist das Verkaufspersonal. Deshalb sind nebst regelmässigen Personalschulungen auch Massnahmen sinnvoll, die dem Verkaufspersonal die Einhaltung des Jugendschutzes vereinfachen, beispielsweise mit vorgängigen Eingangs- / Ausweiskontrollen und Bändelabgabe. Zudem findet in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Gesellschaftsfragen jährlich eine spezielle Jungendschutzschulung statt. Den Erfolg dieser Schulung erhielt die Einwohnergemeinde Engelberg mit dem Ergebnis der Testkäufe. Im Frühjahr 2017 war nur 1 von 10 getesteten Verkaufsstellen ein verbotener Verkauf.

2018 sind in allen Gemeinden Testkäufe an Verkaufsstellen und Monitorings an Festen in verschiedenen Gemeinden geplant. Aktuell wird geprüft, ob kombinierte Testkäufe – Alkohol und Tabak – erfolgen sollen. Mit Inkrafttreten des kantonalen Gesundheitsgesetzes besteht eine gesetzliche Regelung betreffend Tabakverkauf an Minderjährige. Seit diesem Jahr ist das Tabakverkaufsverbot an unter 18-Jährige in den Bewilligungen für Festveranstaltende in einigen Gemeinden integriert. Gemeinden und Festveranstaltende setzen mit ihrem Engagement ein starkes Zeichen für den Jugendschutz und übernehmen Verantwortung.

Veranstaltende können sämtliches Material und Informationen online über die Website Jugendschutz-zentral.ch, die ebenfalls von der kantonalen Fachstelle Gesellschaftsfragen unterhalten wird, bestellen: www.jugendschutz-zentral.ch, Kanton OW anklicken.

Gratis Online-Schulung: www.jalk.ch

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