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Zweiter Wahlgang Gesamterneuerungswahlen Regierungsrat: Formular für neue Wahlvorschläge

5. März 2018
Beim ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats vom 4. März 2018 haben nur eine Kandidatin und zwei Kandidaten das absolute Mehr erreicht, deshalb findet am 8. April 2018 ein zweiter Wahlgang statt.
Die nicht gewählten Kandidaten des ersten Wahlgangs werden auf dem Wahlzettel des zweiten Wahlgangs wiederaufgeführt, wenn sie nicht bis spätestens am Mittwoch, 7. März 2018, schriftlich erklären, auf ihre Kandidatur zu verzichten. Die Erklärung muss bis um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eingetroffen sein.

Neue Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen bis spätestens am Donnerstag, 8. März 2018, 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eingetroffen sein.

Das Formular für neue Wahlvorschläge kann hier heruntergeladen werden.

weiterführende Informationen: Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats für die Amtsdauer 2018 bis 2022 - Zweiter Wahlgang

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