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Verordnungen zum Geldspielgesetz: Stellungnahme des Regierungsrats

15. Juni 2018
Der Regierungsrat ist mit den Verordnungsentwürfen zur Umsetzung des neuen Geldspielgesetzes grundsätzlich einverstanden, schlägt in Teilbereichen jedoch Korrekturen vor.

Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorgelegten Verordnungen regeln die Umsetzung des neuen Geldspielgesetzes, welches am 10. Juni 2018 von der Schweizer Stimmbevölkerung gutgeheissen wurde. Die Kantone sind als Träger der interkantonalen Geldspielaufsicht sowie als Bewilligungs- und Vollzugsbehörde betroffen und haben die Vorgaben der Prävention und der Spielsuchtbekämpfung umzusetzen.

Der Regierungsrat ist mit den Verordnungsentwürfen grundsätzlich einverstanden, wie er in seiner Stellungnahme an das EJPD festhält. In Teilbereichen schlägt er Anpassungen vor.

Die Bewilligung kleiner Pokerturniere fällt in die Kompetenz der kantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde. Der Regierungsrat empfiehlt, dass ein Veranstalter unabhängig vom Durchführungsort, jedoch abhängig von der Grösse des Pokerturniers bereits bei einer Anzahl von 12 Pokerturnieren pro Jahr Konzepte mit Massnahmen zum Spielerschutz vorlegen muss.

Weiter spricht sich der Regierungsrat gegen die Begrenzung der Plansumme (= maximale Summe aller Einsätze) für Tombolas von 25 000 Franken aus. Tombolas haben eine langjährige Tradition. Im Kanton Obwalden haben sich bisher keine Vollzugsprobleme gezeigt. Die vorgeschlagene Begrenzung der Plansumme stellt für die organisierenden Vereine eine unnötige Beschränkung dar. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die maximal zulässige Plansumme auf 50 000 Franken anzuheben.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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18-35_MM_RR_Stn_V_Geldspielgesetz.pdf Download 0 18-35_MM_RR_Stn_V_Geldspielgesetz.pdf
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