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Besserer Schutz für Bachforellen und Äschen

14. November 2018
Der heisse und trockene Sommer 2018 setzte den Beständen von Bachforellen und Äschen in den Obwaldner Bächen zu. Zum besseren Schutz dieser Fische hat der Regierungsrat neue Schonmassnahmen erlassen.

Als Schonmassnahmen für die fischereiliche Nutzung sind in den Fischereivorschriften Schonzeiten, Fangmindestmasse und Tagesfangzahlbeschränkungen festgelegt. Dies betrifft insbesondere die gefährdeten oder intensiv befischten Arten Forellen, Äschen und Felchen. Auf Antrag der kantonalen Fischereikommission werden zusätzlich zu den Tagesfangzahlbeschränkungen neu Jahresfangzahlbeschränkungen eingeführt und das Fangmindestmass der besonders gefährdeten Äschen erhöht. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Fangzahlbeschränkungen dienen einerseits dem Schutz einer Fischpopulation, da insbesondere in kleinen Bächen der Bestand durch zu grosse Entnahmen gefährdet werden kann. Andererseits wird damit erreicht, dass die Fänge gleichmässiger und somit gerechter auf die Angelnden verteilt werden. Die neuen Jahresfangzahlbeschränkungen betragen für Äschen fünf Stück, für Bachforellen 80 Stück und für Felchen 300 Stück. Um die Einhaltung der Fangzahlbeschränkungen wirksam kontrollieren zu können, müssen künftig die behändigten Fische wie bei der Bach- auch bei der Seefischerei sofort nach dem Fang in die Statistik auf dem Patentformular eingetragen werden.

Im Kanton Obwalden gibt es heute nur noch in der Sarneraa zwischen Sarnersee und Wichelsee eine kleine Äschenpopulation. Die Äsche ist wärmeempfindlich und Wassertemperaturen von über 25 Grad Celsius sind für deren Überleben kritisch. Weil diese Temperatur in der Sarneraa immer häufiger erreicht wird, müssen die noch vorhandenen Laichtiere optimal geschont werden. Das Fangmindestmass der Äsche wird deshalb von heute 35 cm auf neu 38 cm erhöht.

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