Obwalden: Kontrolle von Pilzsucherinnen und Pilzsuchern
Dabei wurden Verstösse gegen die Pilzschutzverordnung bezüglich der Höchstmenge erlaubter Pilze festgestellt. Es mussten sieben Ordnungsbussen ausgestellt werden. Zudem wurde auch die Missachtung von Fahrverboten geahndet.
Im Kanton Obwalden gelten gemäss Pilzschutzverordnung die ersten sieben Tage jeden Monats als Schontage mit komplettem Sammelverbot. An den übrigen Tagen darf eine Person pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Bei Morcheln beträgt die zulässige Höchstmenge 500 Gramm.
Zugehörige Objekte
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