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Die Bevölkerung übt im Kanton Obwalden ihre politischen Rechte namentlich durch die Teilnahme an Abstimmungen aus.

Die Stimmberechtigten wählen die Mitglieder des Kantonsrats, des Regierungsrats und der Gerichte sowie die kantonale Vertretung im eidgenössischen Parlament.

Verfassungsvorlagen unterliegen dem obligatorischen, Gesetzesvorlagen und Kreditbeschlüsse dem fakultativen Referendum.

Die politischen Parteien stellen das Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Behörden dar.

Die Behördenorganisation ist geprägt durch eine klare Gewaltentrennung: 

Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative).

Der Regierungsrat leitet als Exekutive, d. h. als ausführende Behörde, die Staatsgeschäfte.

Die Gerichtsbehörden (Judikative) sorgen für Rechtsprechung.