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Nährstoffbilanz

Zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises sind die Nährstoffkreisläufe möglichst zu schliessen und die Zahl der Nutztiere dem Standort anzupassen. Mittels einer Nährstoffbilanz muss aufgezeigt werden, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. Für die Bilanzierung gilt die Methode «Suisse-Bilanz» oder eine gleichwertige, vom BLW bewilligte Berechnungsmethode.

Werden von einem Betrieb Hofdünger abgegeben oder entgegengenommen, so müssen diese Lieferungen von Hof- und/oder Recyclingdünger in der Internetapplikation HODUFLU erfasst werden. Der Abnehmer hat die Lieferung zu bestätigen. Durch den Abnehmer nicht bestätigte Lieferungen werden nicht in der Suisse-Bilanz berücksichtigt. Für die Berechnung der Suisse-Bilanz sind die Saldi gemäss Auszug aus HODUFLU in die Suisse-Bilanz zu übertragen.

Schweine- oder Geflügelhalter, welche nährstoffreduziertes Futter (NPr-Futter) einsetzen, können gegenüber den Grundlagen Düngung in Acker- und Futterbau (GRUDAF 09) einen abweichenden Nährstoffanfall geltend machen. Die konkreten Auflagen und Grundlagen dazu sind im Kantonalen Merkblatt über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter in der Schweine- und/oder Geflügelhaltung definiert (Merkblatt-NPr2016.pdf).

Weitere Informationen

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Bundesamt für Landwirtschaft 

Ausgeglichene Düngerbilanz (DZV Art. 13)

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