Die Beurteilung der Lehrpersonen durch die Schulleitungen ist eines von verschiedenen Elementen für die Sicherung und Entwicklung der Schulqualität. Sie ist in Art. 21ff der
Lehrpersonenverordnung geregelt. Die Beurteilung erfolgt einerseits in umfassenden Beurteilungs- und Fördergesprächen, die mindestens alle drei Jahre stattfinden müssen, und anderseits in sogenannten Personalgesprächen, die jährlich stattfinden und einen weniger umfassenden Austausch zwischen Schulleitung und Lehrperson beinhalten.
Weitere Infos auch unter:
Vollzugsrichtlinien für die Umsetzung der Lehrpersonenbeurteilung.
Das Amt für Volks- und Mittelschulen stellt für die Lehrpersonen und Schulleitungen folgende Instrumente für die Vorbereitung und Durchführung der Gespräche zur Verfügung: