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Schulaufsicht

Der Kanton beaufsichtigt gemäss Artikel 7 des Bildungsgesetztes (BiG) die Schulen der Einwohnergemeinden. Innerhalb des Kantons ist gemäss Art. 122 BiG das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) für die Beaufsichtigung der Schulen zuständig. Die Schulaufsicht ist ein Instrument des kantonalen Qualitätsmanagements gemäss Rahmenkonzept "Qualitätsmanagement der Volksschule" und wird durch das Amt für Volks- und Mittelschulen (AVM) wahrgenommen.

Im Rahmen der Schulaufsicht überprüft das AVM bei den Schulen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherstellung eines vergleichbaren und angemessenen Volksschulangebots in allen Gemeinden.

Die Schulaufsicht arbeitet im Wesentlichen mit den folgenden "Instrumenten":

  • Dokumentenanalysen
  • Reportinggespräche mit den Schulleitungen
  • Erhebung von Bildungsdaten (Bildungsmonitoring)
  • Aufsichtsbesuche sowie Aufsichtsgespräche bei den Privatschulen

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