Willkommen auf der Website der Gemeinde Obwalden



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Abbruch-Fahrzeuge

Zuständige Amtsstelle:Kantonspolizei

Verbot:Das Lagern von Altfahrzeugen ist auf nicht bewilligten Plätzen im Freien untersagt.
Geltungsbereich:Als Altfahrzeuge gelten: Fahrzeuge die endgültig ausser Betrieb gesetzt sind und auf nicht überdachtem, öffentlichem oder privatem Grund abgestellt sind.
Pflicht:Der letzte Halter ist verpflichtet, den auf freiem Platz abgestellten Altwagen kostenpflichtig auf eine Sammelstelle zu führen. Ansonsten hat die Polizeidirektion auf Kosten des Halters Massnahmen zu treffen.


zurück zu häufig gestellte Fragen (FAQ)

Verantwortlich Telefon
Kantonspolizei 041 666 65 00

zur Übersicht