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Ausgleichszins

Die Steuerpflichtigen erhalten für ihre Zahlungen einen Ausgleichszins vergütet. Auf der anderen Seite sind Guthaben des Kantons und der Gemeinden ab dem 30. November ebenfalls zu verzinsen. Dies entspricht dem Kontokorrentsystem der Banken. Anzumerken ist, dass keine „wilden“ Zahlungen sondern nur solche aufgrund einer Rechnungsstellung verzinst werden.

Die aktuellen Zinssätze ab Steuerjahr 2024 betragen zugunsten der Steuerpflichtigen 1.1% (positiver Ausgleichszins) bzw. zu Lasten der Steuerpflichtigen 1.1% (negativer Ausgleichszins).
Selbstverständlich sind auch Teilzahlungen möglich.

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